Stellungnahme der WPK zum Thema „Nachschau“

Wir möchten auf die Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer aufmerksam machen:

„Der Hinweis der KfQK zeigt – unabhängig von der Größe der zu prüfenden Praxis – die Möglichkeit auf, bei Vorliegen einer wirksamen Nachschau den Umfang der Auftragsprüfungen bei einer Qualitätskontrolle zu reduzieren (Tz. 14 und 38 ff.). An keiner Stelle wird auch nur angedeutet, dass entgegen § 20 Abs. 3 Satz 4 SaQK auf die Auftragsprüfung vollständig verzichtet werden könnte. Auftragsprüfungen sind immer in angemessenem Umfang vorzunehmen. Allerdings kann der PfQK im Zuge seiner eigenverantwortlichen Prüfung eine wirksame Auftragsnachschau bei der Bemessung der Auftragsstichprobe berücksichtigen (vgl. a.a.O., Tz. 40 f.).“

Der vollständige Beitrag ist hier zu lesen: Link WPK

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