Teil 2: Frühzeitig Klarheit schaffen – Beratungsmöglichkeiten vor einer Insolvenz
Unsichere wirtschaftliche Entwicklungen bedeuten nicht automatisch eine Krise im rechtlichen Sinne. Dennoch sind Geschäftsführungen u.a. aufgrund von gesetzlichen Vorgaben heute gefordert, die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit ihres Unternehmens strukturiert zu beurteilen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Das deutsche Insolvenzrecht ist dabei eindeutig: Unkenntnis schützt nicht vor persönlicher Haftung.
Denn mangelnde Liquidität, anhaltende Verluste oder stockende Finanzierungen können sich schnell zu erheblichen Risiken entwickeln. Entscheidend ist daher die frühzeitige Klärung, ob es sich um eine vorübergehende wirtschaftliche Schieflage handelt oder ob bereits eine bestandsgefährdende Entwicklung vorliegt. Genau hier setzt die Fortbestehensprognose an.
Fortbestehensprognose als Führungs- und Governance-Thema
Grundsätzlich wird jeder Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung, dem sogenannten Going-Concern-Prinzip, erstellt. Das bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass das Unternehmen auch in absehbarer Zukunft, in der Regel mindestens für zwölf Monate, fortgeführt werden kann.
Sobald jedoch Anzeichen für eine bestandsgefährdende Entwicklung auftreten, beispielsweise rückläufige Umsätze oder der Wegfall großer Kunden, genügt diese Annahme nicht mehr. Ab diesem Zeitpunkt kehrt sich die Verantwortung um: Die Geschäftsführung muss nachweisen, dass das Unternehmen die Krise mit hoher Wahrscheinlichkeit überwinden kann. Hierbei hilft es, dass das Stadium der Krise systematisch eingeordnet wird. Außerdem muss geklärt werden, ob sogar eine Insolvenzantragspflicht besteht. Diese Einordnung bildet die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen und Ableitung von Handlungsalternativen.
Die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit ist somit kein Kriseninstrument im engeren Sinne, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Unternehmenssteuerung. Sobald Indizien für eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegen, reicht eine einfache Liquiditätsplanung nicht mehr aus. Dann ist per Gesetz eine vertiefte Analyse erforderlich.
IDW S 11: Rahmen für eine fundierte Fortbestehensprognose
Für diese Analyse hat das Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer einen anerkannten fachlichen Rahmen definiert: den Standard IDW S 11. Dieser legt die methodischen und inhaltlichen Mindestanforderungen an Gutachten zur Beurteilung möglicher Insolvenzeröffnungsgründe fest.
Im Mittelpunkt stehen die drei rechtlich möglichen Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und insolvenzrechtliche Überschuldung. Ein Gutachten nach IDW S 11 dient dazu, die aktuelle und künftige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens nachvollziehbar zu beurteilen. Es ist zwar kein gesetzlich bindendes Instrument, wird jedoch von Insolvenzgerichten, Verwalter:innen und Stakeholdern als anerkannter Maßstab herangezogen.
Wichtig ist die klare Abgrenzung: Eine Fortbestehensprognose ist weder mit einer Sanierung noch mit einem Insolvenzverfahren gleichzusetzen. Sie schafft Transparenz, ordnet Risiken ein und bildet eine belastbare Entscheidungsgrundlage – unabhängig davon, welcher Weg später gewählt wird.
Warum eine frühzeitige Einordnung schützt
Die rechtzeitige Prüfung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zählt zu den zentralen Pflichten einer jeden verantwortungsvollen Unternehmensleitung. Eine Fortbestehensprognose nach IDW S 11 ist dabei kein Alarmzeichen, sondern ein sachliches Instrument zur Früherkennung. Eine sachgerechte Fortbestehensprognose hilft, Unsicherheiten zu ordnen, Szenarien realistisch zu bewerten und Optionen sichtbar zu machen. Sie schafft Klarheit gegenüber Abschlussprüfer:innen, Gesellschafter:innen, Finanzierungspartner:innen und weiteren Stakeholdern.
Sie ist zudem häufig die Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung. Wer wirtschaftliche Entwicklungen strukturiert analysiert und dokumentiert, reduziert nicht nur Risiken für das Unternehmen, sondern auch persönliche Haftungsrisiken. Frühzeitige Transparenz eröffnet Handlungsspielräume, während verspätetes Reagieren diese einschränkt.
Vorinsolvenzliche Beratung setzt genau an diesem Punkt an. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens objektiv einzuordnen, rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und mögliche Entwicklungen realistisch zu bewerten – ohne Automatismen und ohne vorschnelle Festlegung auf bestimmte Maßnahmen.
KHS begleitet Unternehmen in dieser Phase als unabhängiger Sparringspartner. Im Mittelpunkt stehen Transparenz, Verständlichkeit und eine belastbare Entscheidungsgrundlage.
StaRUG: Ein Gesetz, das Insolvenzverfahren vermeiden soll
Bis 2021 fehlten im deutschen Sanierungsrecht spezielle Regelungen für die Durchsetzung und Umsetzung von Sanierungen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens. Diese Lücke wurde durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, kurz StaRUG, geschlossen. Das Ziel des StaRUG ist Unternehmen rechtzeitig zu sanieren, bevor die Insolvenz eintritt.
In bestimmten Konstellationen reicht eine rein außergerichtliche Einigung nicht aus, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. So kann es beispielsweise vorkommen, dass einzelne Gläubiger ihre Zustimmung verweigern, obwohl eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll und realistisch erscheint. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit dem StaRUG einen rechtlichen Restrukturierungsrahmen geschaffen. Er ermöglicht es von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Unternehmen, ihre Verbindlichkeiten auf Basis eines verbindlichen Restrukturierungsplans neu zu ordnen, ohne ein Insolvenzverfahren eröffnen zu müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Plan auch für nicht zustimmende Gläubiger verbindlich sein. Das Verfahren setzt dafür klare Grenzen. So sind Eingriffe in Arbeitsverhältnisse oder laufende Dauerschuldverhältnisse nicht vorgesehen. Zudem eignet sich das StaRUG nicht für jede Krisensituation.
Gerade deshalb ist eine vorgelagerte wirtschaftliche und rechtliche Einordnung entscheidend. Erst wenn feststeht, dass eine Sanierung außerhalb der Insolvenz realistisch ist, diese aber an fehlender Einstimmigkeit scheitert, kann das StaRUG eine sinnvolle Option darstellen. Das Verfahren bietet viele Möglichkeiten zur Krisenbewältigung, ist aber auch sehr komplex. Eine professionelle Vorbereitung und Beratung sind daher zwingend erforderlich.
Wie wir bei unserer Beratung vorgehen
Am Anfang jeder professionellen Krisenbegleitung steht für uns die klare Einordnung der Situation:
- In welchem Stadium der Krise befindet sich das Unternehmen?
- Besteht eine Insolvenzantragspflicht?
- Welche rechtlichen und haftungsrechtlichen Anforderungen sind zu beachten?
Diese Fragen bilden die Grundlage für alle weiteren Schritte. Frühzeitige Transparenz hilft, Risiken zu reduzieren und eröffnet oftmals zusätzliche Gestaltungsoptionen – sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
Im Rahmen der Analyse betrachten wir zunächst die Entwicklung der Ertrags- und Vermögenslage auf Basis der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Bilanzen der letzten Jahre. Ein besonderer Fokus liegt auf der aktuellen Liquiditätssituation.
Auf dieser Grundlage werden detaillierte Planrechnungen erstellt, um das Risiko einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder einer insolvenzrechtlichen Überschuldung realistisch einzuschätzen. Ein Gutachten nach IDW S11 wird häufig zeitnah benötigt, um mögliche Haftungsrisiken zu begrenzen. Je nach Unternehmensgröße sollte eine belastbare Einschätzung innerhalb weniger Wochen vorliegen. Durch den Einsatz eigener Analyse-Tools können wir bereits nach kurzer Zeit eine fundierte Ersteinschätzung liefern.
Gerade weil sich wirtschaftliche Entwicklungen oft schleichend vollziehen, hilft eine frühzeitige Einordnung dabei, Optionen offen zu halten und Gestaltungsspielräume zu sichern.
Klarheit gewinnen, bevor Handlungsdruck entsteht
Wenn Sie die Entwicklungen in Ihrem Unternehmen aufmerksam verfolgen und mögliche Risiken frühzeitig bewerten möchten, unterstützen wir Sie gerne bei der sachlichen Einordnung und der Entwicklung belastbarer Entscheidungsgrundlagen. Ein vertrauliches Gespräch schafft Klarheit über Handlungsoptionen und gibt Orientierung – unabhängig davon, ob bereits konkreter Handlungsdruck besteht. Sprechen Sie uns gerne an.
Nicht jede Krise lässt sich außerhalb formaler Verfahren lösen
Auch bei frühzeitiger Einordnung und sorgfältiger Analyse lässt sich eine Insolvenz nicht in jedem Fall vermeiden. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens. Vielmehr kann die Insolvenz – richtig eingeordnet und professionell begleitet – einen strukturierten Rahmen bieten, um wirtschaftliche Substanz zu sichern, Handlungsspielräume neu zu ordnen und eine tragfähige Perspektive zu entwickeln. In Teil 3 unserer Blog-Reihe beleuchten wir, welche Handlungsoptionen Unternehmen in und nach einer Insolvenz offen stehen und wie auch in solchen Sondersituationen ein geordneter Weg aus der Krise möglich ist.
