Kleinunternehmerregelung 2025: Mehr Freiheit, neue Chancen

Seit Januar 2025 sind bedeutende steuerliche Änderungen für Kleinunternehmer:innen in Kraft. Durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Wachstumschancengesetz wurden die Umsatzgrenzen deutlich angehoben, die Kleinunternehmerregelung europaweit ausgeweitet und neue Anforderungen an die Rechnungsstellung eingeführt. Was genau sich ändert und welche Chancen sowie Herausforderungen diese Neuerungen mit sich bringen, zeigt der folgende Überblick.

Höhere Umsatzgrenzen – mehr Wachstum möglich
Bislang konnten Unternehmer:innen die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überstieg und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro blieb. Seit 2025 gelten neue, deutlich großzügigere Grenzen:

✔ Umsatzgrenze im Vorjahr: 25.000 Euro (statt bisher 22.000 Euro)
✔ Umsatzgrenze im laufenden Jahr: 100.000 Euro (statt bisher 50.000 Euro)

Diese Anhebung bietet kleinen Unternehmen mehr Spielraum. Wer wächst, kann länger von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung profitieren, ohne direkt in die Umsatzsteuerpflicht zu fallen. Aber Vorsicht: Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt der Kleinunternehmerstatus sofort – es wird dann verpflichtend, Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen.

Kleinunternehmerregelung – jetzt auch europaweit anwendbar
Eine der spannendsten Neuerungen ist die Internationalisierung der Kleinunternehmerregelung. Während sie bislang nur für in Deutschland ansässige Unternehmen galt, kann sie ab 2025 auch von Kleinunternehmer:innen aus anderen EU-Ländern genutzt werden. Umgekehrt erhalten deutsche Kleinunternehmer:innen die Möglichkeit, entsprechende Regelungen in anderen EU-Staaten in Anspruch zu nehmen – sofern die jeweiligen Umsatzgrenzen eingehalten werden. Diese Änderung macht grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU einfacher und reduziert steuerliche Hürden für kleine Unternehmen.

E-Rechnungspflicht – ein Schritt in die Zukunft
Mit der neuen Regelung kommt auch die E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich. Das bedeutet, dass elektronische Rechnungen empfangen und verarbeitet werden müssen.

Wichtig zu wissen:
✔ Kleinunternehmer sind nicht verpflichtet, selbst E-Rechnungen zu erstellen, solange sie keine Umsatzsteuer ausweisen.
✔ Es muss jedoch sichergestellt sein, dass elektronische Rechnungen von Geschäftspartnern empfangen und verarbeitet werden können.

Ein Blick auf die eingesetzte Buchhaltungssoftware lohnt sich also, um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein.

Fazit: Mehr Chancen, aber auch mehr Verantwortung
Die Änderungen der Kleinunternehmerregelung 2025 bieten viele Vorteile: Höhere Umsatzgrenzen bedeuten höhere Wachstumschancen, die Internationalisierung erleichtert den Handel in der EU und die E-Rechnungspflicht bringt mehr Digitalisierung und weniger Papierkram. Gleichzeitig erfordert die neue Regelung aber auch eine genauere Beobachtung der Umsätze und möglicherweise flexible Anpassungen in der Buchhaltung.

Aktuelles Basiszinssatz-Update

Zum 1. Februar 2025 beträgt der Basiszinssatz weiterhin 2,50 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1). Als zentraler Wert für die Berechnung des Diskontierungszinssatzes hat er maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensbewertung nach dem Standard des IDW S1. Damit Sie stets auf dem aktuellsten Stand sind und fundierte Entscheidungen treffen können, informieren wir Sie hier regelmäßig über neue Updates.  

Warum ist der Basiszinssatz so wichtig?
Der Basiszinssatz fließt direkt in die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes ein, der u.a. für die Abzinsung zukünftiger Zahlungsströme verwendet wird. Veränderungen dieses Parameters wirken sich unmittelbar auf die Ergebnisse von Unternehmensbewertungen aus und können damit betriebswirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen.

Aktueller Basiszinssatz: 2,50 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1)
Gültig ab: 1. Februar 2025

Bleiben Sie informiert
Mit unserem regelmäßigen Basiszinssatz-Update halten wir Sie hier im Newsroom sowie auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem neuesten Stand. So stellen Sie sicher, dass Ihre Bewertungen immer auf aktuellen und verlässlichen Grundlagen basieren. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Analyse und Bewertung individueller Auswirkungen gerne beratend zur Seite. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.  

Das neue Mission Statement des IDW: Orientierung in dynamischen Zeiten

Die Welt verändert sich rasant – und mit ihr die Aufgaben von Wirtschaftsprüfer:innen. Digitalisierung, Klimawandel und neue gesellschaftliche Anforderungen verlangen klare Antworten. Unternehmen stehen vor komplexen Herausforderungen wie regulatorischen Änderungen, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Risikomanagement. Das neue Mission Statement des IDW bietet dafür eine klare Vision: Es beschreibt den Kern unseres Berufsstandes. Wirtschaftsprüfer:innen schaffen Vertrauen, ermöglichen Transformationen und sorgen für Stabilität. So tragen sie entscheidend zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Wirtschaft bei und bieten ihren Mandantinnen und Mandanten Orientierung in unsicheren Zeiten. Wir bei KHS stehen voll und ganz hinter dieser Vision und leben sie in unserer täglichen Arbeit.

Die Vision: Vertrauen schafft Erfolg
Die Vision des IDW – „Wir ermöglichen vertrauensvolles Wirtschaften“ – bringt auf den Punkt, was uns antreibt. Vertrauen ist die Basis wirtschaftlicher Entscheidungen. Ohne Vertrauen in Zahlen, Prozesse und Strategien ist kein Fortschritt möglich. Als KHS unterstützen wir Unternehmen dabei, dieses Vertrauen zu erarbeiten, zu bewahren und auszubauen. Unsere Prüfungen und Beratungen schaffen Klarheit und Sicherheit. Doch es geht um mehr: Wir helfen unseren Mandantinnen und Mandanten, sich langfristig resilient aufzustellen und den Wandel aktiv zu gestalten.

Werte, die Orientierung geben
Ein guter Wertekompass ist gerade in unsicheren Zeiten unverzichtbar. Das IDW Mission Statement stellt Werte wie Integrität, Verantwortung, Voraussicht und Gestaltungswille in den Mittelpunkt. Diese Werte sind auch für uns bei KHS die Grundlage unserer Arbeit.

  • Integrität heißt für uns, stets nach höchsten ethischen Standards zu handeln.
  • Verantwortung bedeutet, dass wir unseren Mandantinnen und Mandanten sowie der Gesellschaft verpflichtet sind.
  • Voraussicht zeigt sich in unserer Fähigkeit, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und daraus sinnvolle Maßnahmen abzuleiten.
  • Gestaltungswille spiegelt unseren Anspruch wider, nicht nur Beobachter zu sein, sondern aktiv an Lösungen mitzuwirken. 


Kompetenzen, die den Unterschied machen

Was uns bei KHS ausmacht, ist unsere Mischung aus Erfahrung, Fachwissen und der Fähigkeit, uns auf neue Herausforderungen einzustellen. Die im Mission Statement genannten Kompetenzen – Expertise, Vielseitigkeit, kritisches Denken, analytische Präzision, Lösungskompetenz und Feingefühl – sind genau das, was unsere Mandantinnen und Mandanten von uns erwarten. Ob in der klassischen Abschlussprüfung, in der Beratung zu Nachhaltigkeitsstrategien oder bei der Begleitung von Unternehmenstransformationen – wir setzen unser Wissen gezielt ein, um die besten Lösungen zu finden.

Fazit: Vertrauen als Fundament
Die Aufgaben von Wirtschaftsprüfer:innen haben sich verändert – aber ihre Bedeutung ist größer denn je. In einer Zeit, die von Unsicherheit geprägt ist, sind wir die Instanz, die für Klarheit und Verlässlichkeit sorgt. Das neue Mission Statement des IDW ist ein klares Bekenntnis dazu, diese Rolle aktiv zu gestalten. Wir bei KHS sind stolz darauf, ein Teil dieses Berufsstands zu sein. Mit Leidenschaft, Kompetenz und Verantwortung setzen wir uns dafür ein, dass unsere Mandantinnen und Mandanten nicht nur bestehen, sondern erfolgreich wachsen können. Denn gemeinsam ermöglichen wir vertrauensvolles Wirtschaften – heute und in der Zukunft.

Das Mission Statement steht für IDW Mitglieder im Mitgliederbereich Mein IDW zum Download bereit: https://ow.ly/48Wp50UBISY

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Andreas Kempis

karriere@khs-wp.de

 

 

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