Seit Januar 2025 sind bedeutende steuerliche Änderungen für Kleinunternehmer:innen in Kraft. Durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Wachstumschancengesetz wurden die Umsatzgrenzen deutlich angehoben, die Kleinunternehmerregelung europaweit ausgeweitet und neue Anforderungen an die Rechnungsstellung eingeführt. Was genau sich ändert und welche Chancen sowie Herausforderungen diese Neuerungen mit sich bringen, zeigt der folgende Überblick.
Höhere Umsatzgrenzen – mehr Wachstum möglich
Bislang konnten Unternehmer:innen die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überstieg und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro blieb. Seit 2025 gelten neue, deutlich großzügigere Grenzen:
✔ Umsatzgrenze im Vorjahr: 25.000 Euro (statt bisher 22.000 Euro)
✔ Umsatzgrenze im laufenden Jahr: 100.000 Euro (statt bisher 50.000 Euro)
Diese Anhebung bietet kleinen Unternehmen mehr Spielraum. Wer wächst, kann länger von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung profitieren, ohne direkt in die Umsatzsteuerpflicht zu fallen. Aber Vorsicht: Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt der Kleinunternehmerstatus sofort – es wird dann verpflichtend, Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen.
Kleinunternehmerregelung – jetzt auch europaweit anwendbar
Eine der spannendsten Neuerungen ist die Internationalisierung der Kleinunternehmerregelung. Während sie bislang nur für in Deutschland ansässige Unternehmen galt, kann sie ab 2025 auch von Kleinunternehmer:innen aus anderen EU-Ländern genutzt werden. Umgekehrt erhalten deutsche Kleinunternehmer:innen die Möglichkeit, entsprechende Regelungen in anderen EU-Staaten in Anspruch zu nehmen – sofern die jeweiligen Umsatzgrenzen eingehalten werden. Diese Änderung macht grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU einfacher und reduziert steuerliche Hürden für kleine Unternehmen.
E-Rechnungspflicht – ein Schritt in die Zukunft
Mit der neuen Regelung kommt auch die E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich. Das bedeutet, dass elektronische Rechnungen empfangen und verarbeitet werden müssen.
Wichtig zu wissen:
✔ Kleinunternehmer sind nicht verpflichtet, selbst E-Rechnungen zu erstellen, solange sie keine Umsatzsteuer ausweisen.
✔ Es muss jedoch sichergestellt sein, dass elektronische Rechnungen von Geschäftspartnern empfangen und verarbeitet werden können.
Ein Blick auf die eingesetzte Buchhaltungssoftware lohnt sich also, um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein.
Fazit: Mehr Chancen, aber auch mehr Verantwortung
Die Änderungen der Kleinunternehmerregelung 2025 bieten viele Vorteile: Höhere Umsatzgrenzen bedeuten höhere Wachstumschancen, die Internationalisierung erleichtert den Handel in der EU und die E-Rechnungspflicht bringt mehr Digitalisierung und weniger Papierkram. Gleichzeitig erfordert die neue Regelung aber auch eine genauere Beobachtung der Umsätze und möglicherweise flexible Anpassungen in der Buchhaltung.