Teil 3: Handlungsfähigkeit sichern – Beratung in und nach der Insolvenz
Unternehmen können durch interne oder externe Faktoren in Sondersituationen geraten, die sich nicht immer außerhalb formaler Verfahren lösen lassen. In bestimmten Konstellationen wird ein Insolvenzverfahren dann rechtlich unvermeidbar. Richtig eingeordnet und professionell begleitet, bietet es jedoch einen strukturierten Rahmen, um wirtschaftliche und zukunftsfähige Substanz zu sichern, Strukturen neu zu ordnen und tragfähige Perspektiven zu entwickeln.
Entscheidend ist dabei die Haltung: Insolvenz ist kein Selbstzweck und kein Scheitern, sondern ein rechtlich vorgesehenes Instrument mit klaren Regeln und – je nach Ausgestaltung – erheblichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Sanierung außerhalb und innerhalb des Insolvenzverfahrens
In einer fortgeschrittenen Krisensituation ist von einem Unternehmen konsequentes und strukturiertes Handeln gefordert. Dabei ist nicht nur die Definition geeigneter Maßnahmen zentral, sondern auch die transparente Aufbereitung der wirtschaftlichen Situation gegenüber internen und externen Stakeholdern.
Je nach Ausgangslage kommen unterschiedliche Wege in Betracht. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Sanierung weiterhin möglich. Voraussetzung ist jedoch ein belastbares Sanierungskonzept, das nachvollziehbar darstellt,
- mit welchen Maßnahmen das Unternehmen wirtschaftlich stabilisiert werden kann,
- wie die Rückkehr zur Profitabilität erfolgen soll,
- und welcher Kapitalbedarf hierfür erforderlich ist.
Insbesondere Eigen- und Fremdkapitalgeber erwarten in dieser Phase eine klare, strukturierte Entscheidungsgrundlage. Gleichzeitig sind umfangreiche gesetzliche Anforderungen zu beachten, um haftungsrechtliche Risiken für Geschäftsführung und Organe zu reduzieren.
IDW S6: Maßstab für belastbare Sanierungskonzepte
Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes erfolgt in der Praxis in Anlehnung an den Standard IDW S6. Dieser definiert die anerkannten Anforderungen an Inhalt, Aufbau und Nachvollziehbarkeit von Sanierungskonzepten und dient als maßgeblicher Referenzrahmen für Finanzierer, Gerichte und weitere Stakeholder.
Ein Sanierungskonzept nach IDW S6 verbindet:
- die Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage,
- die Beurteilung der Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit,
- konkrete operative und finanzwirtschaftliche Maßnahmen,
- sowie eine integrierte Planungsrechnung zur Abbildung der künftigen Entwicklung.
Damit bildet IDW S6 die fachliche Grundlage, um Sanierungsmaßnahmen nicht nur zu beschreiben, sondern deren Umsetzbarkeit und Wirkung belastbar darzustellen.
Independent Business Review: Frühe Einordnung, gezielte Klarheit
Neben umfassenden Sanierungskonzepten kann in bestimmten Phasen ein Independent Business Review (IBR) ein sinnvolles Instrument sein. Während ein Sanierungskonzept nach IDW S6 regelmäßig umfangreich und zeitintensiv ist, setzt der IBR häufig deutlich früher im Krisenverlauf an.
Der IBR ist als unabhängiges Kurzgutachten konzipiert, das gezielte Fragestellungen adressiert und wirtschaftliche Sachverhalte für externe Dritte – aber auch für die Geschäftsführung selbst – objektiviert und plausibilisiert. Da der IBR keinem starren Standard folgt, werden Zielsetzung und Umfang individuell festgelegt. Je nach Situation können strategische, leistungswirtschaftliche oder finanzwirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen.
Restrukturierung im Insolvenzverfahren: Eigenverwaltung als Gestaltungsinstrument
In bestimmten Situationen kann eine Restrukturierung innerhalb eines Insolvenzverfahrens sinnvoll sein, etwa in Form der Eigenverwaltung. Dieses Instrument ermöglicht es unter klar definierten Voraussetzungen, die Passivseite des Unternehmens gezielt zu restrukturieren oder sich von defizitären Geschäftsbereichen zu trennen, während die operative Verantwortung im Unternehmen verbleibt.
Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens spielen Sanierungskonzepte – häufig ebenfalls auf Basis von IDW S6 – eine zentrale Rolle. Sie dienen hier nicht nur als interne Steuerungsgrundlage, sondern auch als wesentliches Kommunikationsinstrument gegenüber Gläubiger:innen, Insolvenzgericht und weiteren Beteiligten.
Die Eigenverwaltung ist kein Automatismus, sondern ein anspruchsvolles Verfahren, das eine sorgfältige Vorbereitung, belastbare Konzepte und eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten erfordert. Richtig eingesetzt, kann sie jedoch Handlungsspielräume eröffnen, die außerhalb eines Verfahrens nicht mehr zur Verfügung stehen.
Sanierungskonzepte als Steuerungs- und Kommunikationsinstrument
Unabhängig vom gewählten Weg ist ein belastbares Sanierungskonzept von zentraler Bedeutung. Es dient nicht nur als operativer Fahrplan zur Rückführung in die wirtschaftliche Stabilität, sondern auch als wesentliches Kommunikationsinstrument gegenüber Banken, Investor:innen, Gesellschafter:innen oder öffentlichen Stellen.
Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten – insbesondere in Anlehnung an IDW S6 – werden unter anderem benötigt:
- als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen,
- zur Absicherung von Geschäftsführung oder Vorstand im Hinblick auf haftungsrechtliche Fragestellungen,
- zur Unterstützung von Verhandlungen mit Gläubiger:innen,
- oder als Voraussetzung für öffentliche Förder- und Beihilfemaßnahmen.
KHS als Partner auf Augenhöhe
Ein wirksamer Sanierungsprozess lebt nicht von theoretischen Modellen, sondern von Umsetzbarkeit. Dazu gehören:
- klare Prioritäten
- die Identifikation Quick-Wins,
- die Schaffung transparenter Entscheidungsgrundlagen,
- die objektive Beurteilung der Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit,
- sowie die kontinuierliche Begleitung der Umsetzung, etwa im Rahmen eines projektorientierten Sanierungsmanagements.
KHS versteht sich in diesen Situationen als verlässlicher Partner auf Augenhöhe: unabhängig in der Analyse, klar in der Einordnung und eng in den Entscheidungsprozess eingebunden. Welche Sanierungsoption im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt stets von den individuellen Rahmenbedingungen ab.
Ziel ist es, das Management in einer hochkomplexen Situation fachlich zu entlasten, Orientierung zu geben und die Umsetzung tragfähiger Maßnahmen strukturiert zu begleiten. Entlang des gesamten Sanierungspfads erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandant:innen eine belastbare und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für den individuell passenden Weg aus der Krise.
Warum frühzeitige Einordnung entscheidend ist
Der Anstieg der Insolvenzen ist Ausdruck tiefgreifender struktureller Veränderungen. Für Unternehmen bedeutet dies nicht zwangsläufig das Ende – wohl aber die Notwendigkeit, Entwicklungen aufmerksam zu beobachten, Risiken realistisch zu bewerten und Entscheidungen frühzeitig und fundiert zu treffen.
Wenn Sie wirtschaftliche Entwicklungen in Ihrem Unternehmen derzeit besonders aufmerksam reflektieren und mögliche Optionen strukturiert einordnen möchten, unterstützen wir Sie gerne in einem vertraulichen Austausch.
