Was Sie über die Änderungen bei Zahlungen ans Finanzamt wissen sollten
Seit dem 9. Oktober 2025 gilt im gesamten Euroraum eine neue Vorschrift für SEPA-Überweisungen. Diese sorgt derzeit allerdings bei vielen Steuerzahlenden für Verwirrung. Denn zeitgleich zur neuen Regelung der Banken haben zahlreiche Finanzämter ihre Empfängernamen geändert. Das Ergebnis: Überweisungen an das Finanzamt werden plötzlich nicht mehr ausgeführt oder mit einer Warnmeldung blockiert.
Warum Ihre Überweisung jetzt auf „Rot“ stehen kann
Hintergrund ist die neue EU-Verordnung zur sogenannten „Verification of Payee“ (VoP). Banken sind nun verpflichtet, bei jeder SEPA- oder Echtzeitüberweisung zu prüfen, ob der Name des Empfängers zur angegebenen IBAN passt.
Die neue EU-Regelung erhöht zwar die Sicherheit im Zahlungsverkehr, sorgt aber kurzfristig bei vielen für Verwirrung. Wer seine Vorlagen im Onlinebanking prüft und die neuen Empfängernamen beachtet, vermeidet Ärger mit blockierten Zahlungen und unnötigen Zuschlägen.
Das Ergebnis der neuen Prüfung wird als Ampelsystem angezeigt:
- Grün: Name und IBAN stimmen überein – die Überweisung wird ausgeführt.
- Gelb: Kleinere Abweichungen – Sie können die Überweisung selbst freigeben, tragen aber das Risiko.
- Rot: Keine Übereinstimmung – die Bank kann die Zahlung blockieren.
Was bisher kaum eine Rolle spielte – ob man „Finanzamt Köln” oder „FA Köln” eintippt – kann jetzt den Ausschlag geben, ob Ihre Zahlung vom System überhaupt angenommen wird.
Zwar kann man in den meisten Fällen einen „roten Hinweis“ ignorieren und die Überweisung trotzdem durchführen. Dann trägt man jedoch das volle Risiko, falls es zu Fehlern beim Geldtransfer kommt und das Geld verloren geht. Außerdem kann die Bank die Zahlung blockieren.
Finanzämter mit neuen Empfängernamen
Parallel zur EU-Regel haben viele Bundesländer ihre Finanzamtsbezeichnungen vereinheitlicht oder geändert. Statt „Finanzamt München“ lautet der Empfänger in Bayern nun „Freistaat Bayern“, in Thüringen „Freistaat Thüringen“ und in Rheinland-Pfalz „Finanzamt Idar-Oberstein“ – unabhängig davon, an welches Finanzamt Sie zahlen.
Damit Sie den Überblick behalten, hier eine kurze Orientierung:

Unser Tipp: Der korrekte Empfängername steht in der Regel in der Fußzeile Ihres Steuerbescheids oder auf der Website Ihres Finanzamts.
Wenn die Zahlung trotzdem scheitert
Sollte Ihre Überweisung trotz richtiger Daten nicht ausgeführt werden, gehen Sie am besten so vor:
- Dokumentieren Sie den Vorgang – machen Sie Screenshots der Bankmeldung, der Ampel-Anzeige und Ihres Überweisungsversuchs.
- Kontaktieren Sie Ihr Finanzamt frühzeitig, wenn eine Frist droht.
- Informieren Sie über den Fehler und reichen Sie den Nachweis ein.
In begründeten Fällen können Finanzämter Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen erlassen – insbesondere, wenn Sie nachweisen können, dass die Zahlung rechtzeitig veranlasst, aber technisch blockiert wurde.
Was Sie jetzt prüfen sollten
Damit künftige Zahlungen reibungslos funktionieren, sollten Sie:
- Ihre Überweisungsvorlagen im Onlinebanking aktualisieren.
- Den Empfängernamen exakt so eintragen, wie er auf der Website des Finanzamts angegeben ist.
- Bei Unklarheiten oder „gelben“ Warnmeldungen lieber einmal mehr nachprüfen – vor allem bei Steuerzahlungen mit Frist.
KHS berät – persönlich, individuell, zuverlässig
Solche Änderungen sorgen vor allem bei Freiberuflern, Selbstständigen und Privatpersonen, die ihre Steuerzahlungen selbst verwalten, für Verwirrung und Stress.
Als Boutique-Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung stehen wir Ihnen dabei persönlich zur Seite – ob es um Zahlungsfristen, Rückfragen zu Bescheiden oder die steuerliche Gestaltung Ihrer Liquidität geht. Wenn Sie Unterstützung oder Rat zu Ihrer aktuellen Situation benötigen: Sprechen Sie uns an – wir sind da, um zu helfen.
