Aktuelles Basiszinssatz-Update

Zum 1. Februar 2026 steigt der Basiszinssatz nach IDW S 1 auf 3,50 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1). Als zentraler Wert für die Berechnung des Diskontierungszinssatzes hat der Basiszinssatz maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensbewertung nach dem Standard des IDW S1. Damit Sie stets auf dem aktuellsten Stand sind und fundierte Entscheidungen treffen können, informieren wir Sie hier regelmäßig über neue Updates.  

Warum ist der Basiszinssatz so wichtig?
Der Basiszinssatz fließt direkt in die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes ein, der u.a. für die Abzinsung zukünftiger Zahlungsströme verwendet wird. Veränderungen dieses Parameters wirken sich unmittelbar auf die Ergebnisse von Unternehmensbewertungen aus und können damit betriebswirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen.

Aktueller Basiszinssatz: 3,50 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1)
Gültig ab: 1. Februar 2026

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Mit unserem regelmäßigen Basiszinssatz-Update halten wir Sie hier im Newsroom sowie auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem neuesten Stand. So stellen Sie sicher, dass Ihre Bewertungen immer auf aktuellen und verlässlichen Grundlagen basieren. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Analyse und Bewertung individueller Auswirkungen gerne beratend zur Seite. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.  

Teil 3: Insolvenzen steigen – trotz DAX-Rekord. Wie passt das zusammen?

Teil 3: Handlungsfähigkeit sichern – Beratung in und nach der Insolvenz

Unternehmen können durch interne oder externe Faktoren in Sondersituationen geraten, die sich nicht immer außerhalb formaler Verfahren lösen lassen. In bestimmten Konstellationen wird ein Insolvenzverfahren dann rechtlich unvermeidbar. Richtig eingeordnet und professionell begleitet, bietet es jedoch einen strukturierten Rahmen, um wirtschaftliche und zukunftsfähige Substanz zu sichern, Strukturen neu zu ordnen und tragfähige Perspektiven zu entwickeln.

Entscheidend ist dabei die Haltung: Insolvenz ist kein Selbstzweck und kein Scheitern, sondern ein rechtlich vorgesehenes Instrument mit klaren Regeln und – je nach Ausgestaltung – erheblichen Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Sanierung außerhalb und innerhalb des Insolvenzverfahrens

In einer fortgeschrittenen Krisensituation ist von einem Unternehmen konsequentes und strukturiertes Handeln gefordert. Dabei ist nicht nur die Definition geeigneter Maßnahmen zentral, sondern auch die transparente Aufbereitung der wirtschaftlichen Situation gegenüber internen und externen Stakeholdern.

Je nach Ausgangslage kommen unterschiedliche Wege in Betracht. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Sanierung weiterhin möglich. Voraussetzung ist jedoch ein belastbares Sanierungskonzept, das nachvollziehbar darstellt,

  • mit welchen Maßnahmen das Unternehmen wirtschaftlich stabilisiert werden kann,
  • wie die Rückkehr zur Profitabilität erfolgen soll,
  • und welcher Kapitalbedarf hierfür erforderlich ist.

 

Insbesondere Eigen- und Fremdkapitalgeber erwarten in dieser Phase eine klare, strukturierte Entscheidungsgrundlage. Gleichzeitig sind umfangreiche gesetzliche Anforderungen zu beachten, um haftungsrechtliche Risiken für Geschäftsführung und Organe zu reduzieren.

 

IDW S6: Maßstab für belastbare Sanierungskonzepte

Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes erfolgt in der Praxis in Anlehnung an den Standard IDW S6. Dieser definiert die anerkannten Anforderungen an Inhalt, Aufbau und Nachvollziehbarkeit von Sanierungskonzepten und dient als maßgeblicher Referenzrahmen für Finanzierer, Gerichte und weitere Stakeholder.

Ein Sanierungskonzept nach IDW S6 verbindet:

  • die Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage,
  • die Beurteilung der Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit,
  • konkrete operative und finanzwirtschaftliche Maßnahmen,
  • sowie eine integrierte Planungsrechnung zur Abbildung der künftigen Entwicklung.

 

Damit bildet IDW S6 die fachliche Grundlage, um Sanierungsmaßnahmen nicht nur zu beschreiben, sondern deren Umsetzbarkeit und Wirkung belastbar darzustellen.

 

Independent Business Review: Frühe Einordnung, gezielte Klarheit

Neben umfassenden Sanierungskonzepten kann in bestimmten Phasen ein Independent Business Review (IBR) ein sinnvolles Instrument sein. Während ein Sanierungskonzept nach IDW S6 regelmäßig umfangreich und zeitintensiv ist, setzt der IBR häufig deutlich früher im Krisenverlauf an.

Der IBR ist als unabhängiges Kurzgutachten konzipiert, das gezielte Fragestellungen adressiert und wirtschaftliche Sachverhalte für externe Dritte – aber auch für die Geschäftsführung selbst – objektiviert und plausibilisiert. Da der IBR keinem starren Standard folgt, werden Zielsetzung und Umfang individuell festgelegt. Je nach Situation können strategische, leistungswirtschaftliche oder finanzwirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen.

 

Restrukturierung im Insolvenzverfahren: Eigenverwaltung als Gestaltungsinstrument

In bestimmten Situationen kann eine Restrukturierung innerhalb eines Insolvenzverfahrens sinnvoll sein, etwa in Form der Eigenverwaltung. Dieses Instrument ermöglicht es unter klar definierten Voraussetzungen, die Passivseite des Unternehmens gezielt zu restrukturieren oder sich von defizitären Geschäftsbereichen zu trennen, während die operative Verantwortung im Unternehmen verbleibt.

Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens spielen Sanierungskonzepte – häufig ebenfalls auf Basis von IDW S6 – eine zentrale Rolle. Sie dienen hier nicht nur als interne Steuerungsgrundlage, sondern auch als wesentliches Kommunikationsinstrument gegenüber Gläubiger:innen, Insolvenzgericht und weiteren Beteiligten.

Die Eigenverwaltung ist kein Automatismus, sondern ein anspruchsvolles Verfahren, das eine sorgfältige Vorbereitung, belastbare Konzepte und eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten erfordert. Richtig eingesetzt, kann sie jedoch Handlungsspielräume eröffnen, die außerhalb eines Verfahrens nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Sanierungskonzepte als Steuerungs- und Kommunikationsinstrument

Unabhängig vom gewählten Weg ist ein belastbares Sanierungskonzept von zentraler Bedeutung. Es dient nicht nur als operativer Fahrplan zur Rückführung in die wirtschaftliche Stabilität, sondern auch als wesentliches Kommunikationsinstrument gegenüber Banken, Investor:innen, Gesellschafter:innen oder öffentlichen Stellen.

Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten – insbesondere in Anlehnung an IDW S6 – werden unter anderem benötigt:

  • als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen,
  • zur Absicherung von Geschäftsführung oder Vorstand im Hinblick auf haftungsrechtliche Fragestellungen,
  • zur Unterstützung von Verhandlungen mit Gläubiger:innen,
  • oder als Voraussetzung für öffentliche Förder- und Beihilfemaßnahmen.

 

KHS als Partner auf Augenhöhe

Ein wirksamer Sanierungsprozess lebt nicht von theoretischen Modellen, sondern von Umsetzbarkeit. Dazu gehören:

  • klare Prioritäten
  • die Identifikation Quick-Wins,
  • die Schaffung transparenter Entscheidungsgrundlagen,
  • die objektive Beurteilung der Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit,
  • sowie die kontinuierliche Begleitung der Umsetzung, etwa im Rahmen eines projektorientierten Sanierungsmanagements.

 

KHS versteht sich in diesen Situationen als verlässlicher Partner auf Augenhöhe: unabhängig in der Analyse, klar in der Einordnung und eng in den Entscheidungsprozess eingebunden. Welche Sanierungsoption im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt stets von den individuellen Rahmenbedingungen ab.

Ziel ist es, das Management in einer hochkomplexen Situation fachlich zu entlasten, Orientierung zu geben und die Umsetzung tragfähiger Maßnahmen strukturiert zu begleiten. Entlang des gesamten Sanierungspfads erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandant:innen eine belastbare und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für den individuell passenden Weg aus der Krise.

 

Warum frühzeitige Einordnung entscheidend ist

Der Anstieg der Insolvenzen ist Ausdruck tiefgreifender struktureller Veränderungen. Für Unternehmen bedeutet dies nicht zwangsläufig das Ende – wohl aber die Notwendigkeit, Entwicklungen aufmerksam zu beobachten, Risiken realistisch zu bewerten und Entscheidungen frühzeitig und fundiert zu treffen.

Wenn Sie wirtschaftliche Entwicklungen in Ihrem Unternehmen derzeit besonders aufmerksam reflektieren und mögliche Optionen strukturiert einordnen möchten, unterstützen wir Sie gerne in einem vertraulichen Austausch.

 

Teil 2: Insolvenzen steigen – trotz DAX-Rekord. Wie passt das zusammen?

Teil 2: Frühzeitig Klarheit schaffen – Beratungsmöglichkeiten vor einer Insolvenz

 

Unsichere wirtschaftliche Entwicklungen bedeuten nicht automatisch eine Krise im rechtlichen Sinne. Dennoch sind Geschäftsführungen u.a. aufgrund von gesetzlichen Vorgaben heute gefordert, die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit ihres Unternehmens strukturiert zu beurteilen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Das deutsche Insolvenzrecht ist dabei eindeutig: Unkenntnis schützt nicht vor persönlicher Haftung.

Denn mangelnde Liquidität, anhaltende Verluste oder stockende Finanzierungen können sich schnell zu erheblichen Risiken entwickeln. Entscheidend ist daher die frühzeitige Klärung, ob es sich um eine vorübergehende wirtschaftliche Schieflage handelt oder ob bereits eine bestandsgefährdende Entwicklung vorliegt. Genau hier setzt die Fortbestehensprognose an.

 

Fortbestehensprognose als Führungs- und Governance-Thema

Grundsätzlich wird jeder Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung, dem sogenannten Going-Concern-Prinzip, erstellt. Das bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass das Unternehmen auch in absehbarer Zukunft, in der Regel mindestens für zwölf Monate, fortgeführt werden kann.

Sobald jedoch Anzeichen für eine bestandsgefährdende Entwicklung auftreten, beispielsweise rückläufige Umsätze oder der Wegfall großer Kunden, genügt diese Annahme nicht mehr. Ab diesem Zeitpunkt kehrt sich die Verantwortung um: Die Geschäftsführung muss nachweisen, dass das Unternehmen die Krise mit hoher Wahrscheinlichkeit überwinden kann. Hierbei hilft es, dass das Stadium der Krise systematisch eingeordnet wird. Außerdem muss geklärt werden, ob sogar eine Insolvenzantragspflicht besteht. Diese Einordnung bildet die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen und Ableitung von Handlungsalternativen.

Die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit ist somit kein Kriseninstrument im engeren Sinne, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Unternehmenssteuerung. Sobald Indizien für eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegen, reicht eine einfache Liquiditätsplanung nicht mehr aus. Dann ist per Gesetz eine vertiefte Analyse erforderlich.

 

IDW S 11: Rahmen für eine fundierte Fortbestehensprognose

Für diese Analyse hat das Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer einen anerkannten fachlichen Rahmen definiert: den Standard IDW S 11. Dieser legt die methodischen und inhaltlichen Mindestanforderungen an Gutachten zur Beurteilung möglicher Insolvenzeröffnungsgründe fest.

Im Mittelpunkt stehen die drei rechtlich möglichen Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und insolvenzrechtliche Überschuldung. Ein Gutachten nach IDW S 11 dient dazu, die aktuelle und künftige Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens nachvollziehbar zu beurteilen. Es ist zwar kein gesetzlich bindendes Instrument, wird jedoch von Insolvenzgerichten, Verwalter:innen und Stakeholdern als anerkannter Maßstab herangezogen.

Wichtig ist die klare Abgrenzung: Eine Fortbestehensprognose ist weder mit einer Sanierung noch mit einem Insolvenzverfahren gleichzusetzen. Sie schafft Transparenz, ordnet Risiken ein und bildet eine belastbare Entscheidungsgrundlage – unabhängig davon, welcher Weg später gewählt wird.

 

Warum eine frühzeitige Einordnung schützt

Die rechtzeitige Prüfung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zählt zu den zentralen Pflichten einer jeden verantwortungsvollen Unternehmensleitung. Eine Fortbestehensprognose nach IDW S 11 ist dabei kein Alarmzeichen, sondern ein sachliches Instrument zur Früherkennung. Eine sachgerechte Fortbestehensprognose hilft, Unsicherheiten zu ordnen, Szenarien realistisch zu bewerten und Optionen sichtbar zu machen. Sie schafft Klarheit gegenüber Abschlussprüfer:innen, Gesellschafter:innen, Finanzierungspartner:innen und weiteren Stakeholdern.

Sie ist zudem häufig die Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung. Wer wirtschaftliche Entwicklungen strukturiert analysiert und dokumentiert, reduziert nicht nur Risiken für das Unternehmen, sondern auch persönliche Haftungsrisiken. Frühzeitige Transparenz eröffnet Handlungsspielräume, während verspätetes Reagieren diese einschränkt.

Vorinsolvenzliche Beratung setzt genau an diesem Punkt an. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens objektiv einzuordnen, rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und mögliche Entwicklungen realistisch zu bewerten – ohne Automatismen und ohne vorschnelle Festlegung auf bestimmte Maßnahmen.

KHS begleitet Unternehmen in dieser Phase als unabhängiger Sparringspartner. Im Mittelpunkt stehen Transparenz, Verständlichkeit und eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

 

StaRUG: Ein Gesetz, das Insolvenzverfahren vermeiden soll

Bis 2021 fehlten im deutschen Sanierungsrecht spezielle Regelungen für die Durchsetzung und Umsetzung von Sanierungen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens. Diese Lücke wurde durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, kurz StaRUG, geschlossen. Das Ziel des StaRUG ist Unternehmen rechtzeitig zu sanieren, bevor die Insolvenz eintritt. 

In bestimmten Konstellationen reicht eine rein außergerichtliche Einigung nicht aus, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. So kann es beispielsweise vorkommen, dass einzelne Gläubiger ihre Zustimmung verweigern, obwohl eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll und realistisch erscheint. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit dem StaRUG einen rechtlichen Restrukturierungsrahmen geschaffen. Er ermöglicht es von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Unternehmen, ihre Verbindlichkeiten auf Basis eines verbindlichen Restrukturierungsplans neu zu ordnen, ohne ein Insolvenzverfahren eröffnen zu müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Plan auch für nicht zustimmende Gläubiger verbindlich sein. Das Verfahren setzt dafür klare Grenzen. So sind Eingriffe in Arbeitsverhältnisse oder laufende Dauerschuldverhältnisse nicht vorgesehen. Zudem eignet sich das StaRUG nicht für jede Krisensituation. 

Gerade deshalb ist eine vorgelagerte wirtschaftliche und rechtliche Einordnung entscheidend. Erst wenn feststeht, dass eine Sanierung außerhalb der Insolvenz realistisch ist, diese aber an fehlender Einstimmigkeit scheitert, kann das StaRUG eine sinnvolle Option darstellen. Das Verfahren bietet viele Möglichkeiten zur Krisenbewältigung, ist aber auch sehr komplex. Eine professionelle Vorbereitung und Beratung sind daher zwingend erforderlich.

 

Wie wir bei unserer Beratung vorgehen

Am Anfang jeder professionellen Krisenbegleitung steht für uns die klare Einordnung der Situation:

  • In welchem Stadium der Krise befindet sich das Unternehmen?
  • Besteht eine Insolvenzantragspflicht?
  • Welche rechtlichen und haftungsrechtlichen Anforderungen sind zu beachten?

 

Diese Fragen bilden die Grundlage für alle weiteren Schritte. Frühzeitige Transparenz hilft, Risiken zu reduzieren und eröffnet oftmals zusätzliche Gestaltungsoptionen – sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

Im Rahmen der Analyse betrachten wir zunächst die Entwicklung der Ertrags- und Vermögenslage auf Basis der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Bilanzen der letzten Jahre. Ein besonderer Fokus liegt auf der aktuellen Liquiditätssituation.

Auf dieser Grundlage werden detaillierte Planrechnungen erstellt, um das Risiko einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder einer insolvenzrechtlichen Überschuldung realistisch einzuschätzen. Ein Gutachten nach IDW S11 wird häufig zeitnah benötigt, um mögliche Haftungsrisiken zu begrenzen. Je nach Unternehmensgröße sollte eine belastbare Einschätzung innerhalb weniger Wochen vorliegen. Durch den Einsatz eigener Analyse-Tools können wir bereits nach kurzer Zeit eine fundierte Ersteinschätzung liefern.

Gerade weil sich wirtschaftliche Entwicklungen oft schleichend vollziehen, hilft eine frühzeitige Einordnung dabei, Optionen offen zu halten und Gestaltungsspielräume zu sichern.

 

Klarheit gewinnen, bevor Handlungsdruck entsteht

Wenn Sie die Entwicklungen in Ihrem Unternehmen aufmerksam verfolgen und mögliche Risiken frühzeitig bewerten möchten, unterstützen wir Sie gerne bei der sachlichen Einordnung und der Entwicklung belastbarer Entscheidungsgrundlagen. Ein vertrauliches Gespräch schafft Klarheit über Handlungsoptionen und gibt Orientierung – unabhängig davon, ob bereits konkreter Handlungsdruck besteht. Sprechen Sie uns gerne an.

 

Nicht jede Krise lässt sich außerhalb formaler Verfahren lösen

Auch bei frühzeitiger Einordnung und sorgfältiger Analyse lässt sich eine Insolvenz nicht in jedem Fall vermeiden. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens. Vielmehr kann die Insolvenz – richtig eingeordnet und professionell begleitet – einen strukturierten Rahmen bieten, um wirtschaftliche Substanz zu sichern, Handlungsspielräume neu zu ordnen und eine tragfähige Perspektive zu entwickeln. In Teil 3 unserer Blog-Reihe beleuchten wir, welche Handlungsoptionen Unternehmen in und nach einer Insolvenz offen stehen und wie auch in solchen Sondersituationen ein geordneter Weg aus der Krise möglich ist.

 

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Andreas Kempis

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