Steuerberatung im Wandel: Anspruchsvolle Mandate brauchen strategische Partner

Die Anforderungen an die steuerliche Beratung verändern sich spürbar. Unternehmen befinden sich in einer Vierfach-Transformation, die durch Demografie, Digitalisierung, Dekarbonisierung und Deglobalisierung vorangetrieben wird. Damit verbunden steigen die Erwartungen an Beraterinnen und Berater, die zunehmend in Datenstrukturen, Geschäftsmodelle und ESG-Logiken eingebunden werden.

 

Dadurch entsteht ein neues Rollenverständnis: Die Steuerberatung entwickelt sich von einer reaktiven Dienstleistung zu einer strategischen Disziplin an der Schnittstelle von Recht, Daten und Management. Wer diese Logik nicht beherrscht, verliert langfristig den Zugang zu den entscheidungsrelevanten Ebenen der Mandantinnen und Mandanten.

 

Was Mandanten heute benötigen

Moderne Unternehmen benötigen eine steuerliche Beratung, die:

  • rechtssicher arbeitet und zugleich wirtschaftliche Zusammenhänge versteht,
  • steuerliche, bilanzielle und prozessuale Aspekte integriert,
  • Daten strukturiert auswertet und in Entscheidungen übersetzt,
  • die zunehmenden ESG-Anforderungen einordnet,
  • und Veränderungen frühzeitig erkennt.

Die Erwartung ist klar: Steuerberatung soll nicht nur begleiten, sondern Orientierung bieten – insbesondere bei komplexen und strategisch bedeutsamen Fragestellungen.

 

KHS: Steuerberatung auf Entscheider-Ebene

Als Boutique-Kanzlei richten wir unseren Beratungsansatz konsequent an diesen Anforderungen aus. Wir fokussieren uns auf Mandanten, die hohe Ansprüche an Präzision, Verlässlichkeit und fachliche Tiefe stellen und eine Beratung wünschen, die wirtschaftliche Entwicklungen, rechtliche Rahmenbedingungen und Datenstrukturen zusammenführt.

Unser Verständnis von moderner Steuerberatung:

  • Strategisch: Wir betrachten steuerliche Themen stets im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell und der Unternehmensentwicklung.
  • Fachlich fundiert: Wir setzen auf tiefes steuerliches, bilanzielles und rechtliches Know-how, das wir mit Erfahrung in komplexen Transformationsprozessen kombinieren.
  • Daten- und prozessorientiert: Moderne digitale Werkzeuge unterstützen Analysen, Prozesse und Dokumentation.
  • Interdisziplinär: Wir verbinden steuerliche Expertise mit Wirtschaftsprüfung und betriebswirtschaftlicher Beratung.

So entsteht eine Beratung, die sich nicht auf die reine Deklaration beschränkt, sondern Entscheidungen vorbereitet, Risiken einordnet und unternehmerische Optionen klar aufzeigt.

 

Mehrwert für unsere Mandanten

Unsere Mandanten schätzen unseren Beratungsstil, der strukturiert und vorausschauend arbeitet, Komplexität verständlich macht und den Blick auf das Wesentliche richtet. Ob Umstrukturierung, M&A-Transaktion, internationale Fragestellung oder Vermögens- und Nachfolgeplanung: KHS begleitet anspruchsvolle Mandate mit einem Beratungsverständnis, das langfristige Orientierung bietet.

 

Ein Kanzlei-Profil, das auch für Talente überzeugt

Die veränderten Anforderungen wirken nicht nur nach außen, sondern auch nach innen. Für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber bietet KHS ein Umfeld, in dem fachliche Tiefe und strategisches Denken im Mittelpunkt stehen.

Menschen, die:

  • anspruchsvolle Fragestellungen suchen,
  • Verantwortung übernehmen wollen,
  • gerne mit Entscheiderinnen und Entscheidern arbeiten,
  • und einen modernen, daten- und strategiebasierten Beratungsansatz mitgestalten möchten,

finden bei KHS den passenden Rahmen. Wir bieten ein Arbeitsumfeld, in dem Expertise wertgeschätzt wird, in dem es Gestaltungsräume gibt und in dem anspruchsvolle Mandate echte Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

 

Der Wandel ist da – wir gestalten ihn mit

Der Wandel auf Mandantenseite führt zu neuen Erwartungen an die Steuerberatung. KHS Kempis Kleinlosen PartG mbB versteht diesen Wandel als Chance, den eigenen Beratungsansatz stetig konsequent weiterzuentwickeln und Mandanten auf strategischer Ebene zu begleiten. Für Unternehmen bedeutet dies eine verlässliche Orientierung in einem immer komplexer werdenden Umfeld.

Für Unternehmen, die Klarheit in komplexen Situationen suchen, sind wir der richtige Ansprechpartner. Sie möchten mehr erfahren oder ein erstes, unverbindliches Gespräch führen? Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

 

Inventur neu denken: Von der Pflicht zur Chance

Die Inventur ist gesetzlich vorgeschrieben und somit unverzichtbar. Sie muss jedoch nicht zwangsläufig als jährliche Belastung wahrgenommen werden. Was wäre, wenn die Inventur zur Gelegenheit würde, Unternehmenswerte präziser, effizienter und strategischer zu erfassen?

In unserer Kanzlei erleben wir im Austausch mit Finanzverantwortlichen regelmäßig, dass kaum ein anderer Prozess im Rechnungswesen so viel organisatorischen Aufwand verursacht wie die Inventur. Sobald Lager- oder Produktionsbereiche zum Jahresende stillstehen, entstehen doppelte Belastungen: operative Ausfälle im Tagesgeschäft und zusätzlicher Aufwand in der Bilanzvorbereitung.

Die klassische Vollaufnahme führt häufig zu Nachtschichten, gesperrten Flächen und zahlreichen Abstimmungen zwischen Lager, Buchhaltung und IT. Und selbst bei größter Sorgfalt liefert sie selten ein vollkommen exaktes Bild, denn rund um den Stichtag verändern Warenein- und -ausgänge, Korrekturen oder Zählfehler die Bestände. Die Folge sind Abweichungen, die sich unmittelbar auf die Bilanzgenauigkeit und den Jahresabschluss auswirken können.

Es lohnt sich also, den Inventurprozess innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens neu zu denken – mit modernen Methoden und digitalen Lösungen.

 

Stichprobeninventur: Weniger zählen, mehr wissen

Bei der sogenannten Stichprobeninventur wird die flächendeckende Vollaufnahme durch ein mathematisch-statistisches Verfahren ersetzt. Dabei wird nur ein kleiner, gezielt ausgewählter Teil der Bestände physisch gezählt, um den Gesamtbestand belastbar hochzurechnen. Bei richtiger Umsetzung führt dies zu einem deutlich geringeren Zählaufwand, schnelleren Ergebnissen und einer hohen Aussagekraft für Bewertung und Abschluss. Oft lässt sich die reine Inventurzeit um bis zu 90 % verkürzen und die Zählmenge kann je nach Lager sogar um bis zu 95 % reduziert werden.

 

In der Praxis sehen wir daher die Vorteile auf mehreren Ebenen:

  • Effizienz: drastisch weniger Zählpositionen und kürzere Sperrzeiten.
  • Planung: schnellere Verfügbarkeit belastbarer Zahlen für Bilanzierung und Reporting.
  • Qualität: klare Fehlerschranken, transparente Dokumentation, bessere Nachvollziehbarkeit.

 

Doch damit das funktioniert, sollten die Grundlagen stimmen: aktuelle Systembuchungen, konsistente Stammdaten, eindeutige Zuordnungen (z. B. Lagerplätze/Seriennummern) und klar definierte Verantwortlichkeiten für Zählung und Freigabe. Die gute Nachricht: Wie wir aus unserem Alltag wissen, erfüllen viele Unternehmen diese Voraussetzungen bereits – oft ohne es zu wissen.

 

Der erste Schritt in Richtung Automatisierung

Digitale Verfahren bieten längst die Möglichkeit, die Inventur als echten Effizienzfaktor zu nutzen und nicht als Belastung. Oft ist die Stichprobeninventur der erste realistische Schritt, um manuelle Prozesse zu optimieren und digitale Abläufe einzuführen. Moderne Lösungen lassen sich in bestehende ERP- oder LVS-Systeme integrieren, übernehmen den Datenaustausch und die Dokumentation und sind schnell einsatzbereit.

Perspektivisch wird künstliche Intelligenz die Inventur weiter aufwerten, beispielsweise durch Mustererkennung, Anomalie-Checks oder Prognosen für kritische Bestandsgruppen. Für den Moment reicht ein kurzer Ausblick: Wer heute die Stichprobeninventur etabliert, schafft die Basis, um morgen KI-gestützte Prüf- und Analysefunktionen sinnvoll zu nutzen.

 

Rechtlich auf sicherem Boden

Für Finanzverantwortliche ist Folgendes wesentlich: Die Stichprobeninventur bewegt sich innerhalb des anerkannten Rechts- und Prüfungsrahmens. Sie ist im Handelsgesetzbuch (§ 241 HGB) vorgesehen und mit den GoBD sowie den Prüfungsstandards des IDW vereinbar. In der Praxis empfiehlt sich der Einsatz zertifizierter Software sowie eine saubere Verfahrensdokumentation, um Akzeptanz bei internen und externen Prüfern zu schaffen und reibungslose Abschlussprozesse zu gewährleisten.

 

Unser Blick aus der Praxis

Wir sehen bei unseren Mandantinnen und Mandanten immer wieder, dass die Umstellung weniger Hürden mit sich bringt als befürchtet:

  • Ein strukturierter Kurz-Check (Datenqualität, Prozesse, Verantwortlichkeiten) zeigt schnell, ob die Voraussetzungen gegeben sind.
  • Die Einbindung in bestehende Systeme gelingt meist ohne tiefe Eingriffe.
  • Teams werden vom Zählen entlastet und können sich auf Analyse und Bewertung konzentrieren.

 

Das Ergebnis: geringere Kosten, weniger operative Störungen und vor allem verlässliche Zahlen für Bilanz und Planung.

 

Fazit: Jetzt den Hebel umlegen

Eine Inventur muss keine Jahresend-Rally sein. Wer die Stichprobeninventur einführt, macht aus der ungeliebten Pflicht einen steuerbaren, revisionssicheren Prozess und legt gleichzeitig den Grundstein für mehr Automatisierung und künftige KI-Mehrwerte.

Wenn Sie prüfen möchten, ob die Stichprobeninventur zu Ihrer Organisation passt, oder wenn Sie einen fachlichen Austausch zu Rechtsrahmen, Prozessen und Softwareauswahl wünschen, sprechen Sie uns an. Gerade vor Jahresende lohnt sich ein Blick auf eine effizientere Inventur. Wir begleiten Sie von der Standortbestimmung bis zur revisionssicheren Umsetzung.

Neue EU-Regel sorgt für Ärger bei Steuerüberweisungen

Was Sie über die Änderungen bei Zahlungen ans Finanzamt wissen sollten

Seit dem 9. Oktober 2025 gilt im gesamten Euroraum eine neue Vorschrift für SEPA-Überweisungen. Diese sorgt derzeit allerdings bei vielen Steuerzahlenden für Verwirrung. Denn zeitgleich zur neuen Regelung der Banken haben zahlreiche Finanzämter ihre Empfängernamen geändert. Das Ergebnis: Überweisungen an das Finanzamt werden plötzlich nicht mehr ausgeführt oder mit einer Warnmeldung blockiert.

 

Warum Ihre Überweisung jetzt auf „Rot“ stehen kann

Hintergrund ist die neue EU-Verordnung zur sogenannten „Verification of Payee“ (VoP). Banken sind nun verpflichtet, bei jeder SEPA- oder Echtzeitüberweisung zu prüfen, ob der Name des Empfängers zur angegebenen IBAN passt.

Die neue EU-Regelung erhöht zwar die Sicherheit im Zahlungsverkehr, sorgt aber kurzfristig bei vielen für Verwirrung. Wer seine Vorlagen im Onlinebanking prüft und die neuen Empfängernamen beachtet, vermeidet Ärger mit blockierten Zahlungen und unnötigen Zuschlägen.


Das Ergebnis der neuen Prüfung wird als Ampelsystem angezeigt:

  • Grün: Name und IBAN stimmen überein – die Überweisung wird ausgeführt.
  • Gelb: Kleinere Abweichungen – Sie können die Überweisung selbst freigeben, tragen aber das Risiko.
  • Rot: Keine Übereinstimmung – die Bank kann die Zahlung blockieren.

 

Was bisher kaum eine Rolle spielte – ob man „Finanzamt Köln” oder „FA Köln” eintippt – kann jetzt den Ausschlag geben, ob Ihre Zahlung vom System überhaupt angenommen wird.

Zwar kann man in den meisten Fällen einen „roten Hinweis“ ignorieren und die Überweisung trotzdem durchführen. Dann trägt man jedoch das volle Risiko, falls es zu Fehlern beim Geldtransfer kommt und das Geld verloren geht. Außerdem kann die Bank die Zahlung blockieren.

 

Finanzämter mit neuen Empfängernamen

Parallel zur EU-Regel haben viele Bundesländer ihre Finanzamtsbezeichnungen vereinheitlicht oder geändert. Statt „Finanzamt München“ lautet der Empfänger in Bayern nun „Freistaat Bayern“, in Thüringen „Freistaat Thüringen“ und in Rheinland-Pfalz „Finanzamt Idar-Oberstein“ – unabhängig davon, an welches Finanzamt Sie zahlen.

Damit Sie den Überblick behalten, hier eine kurze Orientierung:

 

Tabelle Finanzamt Empfängernamen Deutschland seit 9. Oktober 2025

 

Unser Tipp: Der korrekte Empfängername steht in der Regel in der Fußzeile Ihres Steuerbescheids oder auf der Website Ihres Finanzamts.

 

Wenn die Zahlung trotzdem scheitert

Sollte Ihre Überweisung trotz richtiger Daten nicht ausgeführt werden, gehen Sie am besten so vor:

  1. Dokumentieren Sie den Vorgang – machen Sie Screenshots der Bankmeldung, der Ampel-Anzeige und Ihres Überweisungsversuchs.
  2. Kontaktieren Sie Ihr Finanzamt frühzeitig, wenn eine Frist droht.
  3. Informieren Sie über den Fehler und reichen Sie den Nachweis ein.

In begründeten Fällen können Finanzämter Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen erlassen – insbesondere, wenn Sie nachweisen können, dass die Zahlung rechtzeitig veranlasst, aber technisch blockiert wurde.

 

Was Sie jetzt prüfen sollten

Damit künftige Zahlungen reibungslos funktionieren, sollten Sie:

  • Ihre Überweisungsvorlagen im Onlinebanking aktualisieren.
  • Den Empfängernamen exakt so eintragen, wie er auf der Website des Finanzamts angegeben ist.
  • Bei Unklarheiten oder „gelben“ Warnmeldungen lieber einmal mehr nachprüfen – vor allem bei Steuerzahlungen mit Frist.

 

KHS berät – persönlich, individuell, zuverlässig

Solche Änderungen sorgen vor allem bei Freiberuflern, Selbstständigen und Privatpersonen, die ihre Steuerzahlungen selbst verwalten, für Verwirrung und Stress.

Als Boutique-Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung stehen wir Ihnen dabei persönlich zur Seite – ob es um Zahlungsfristen, Rückfragen zu Bescheiden oder die steuerliche Gestaltung Ihrer Liquidität geht. Wenn Sie Unterstützung oder Rat zu Ihrer aktuellen Situation benötigen: Sprechen Sie uns an – wir sind da, um zu helfen.

 

 

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?

+49 221 94 88 5-0

office@khs-wp.de

 

 

Kontakt Bewerbungen

Andreas Kempis

karriere@khs-wp.de

 

 

Folgen Sie uns