Aufgrund der Coronakrise können Arbeitgeber schon bisher ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis € 1.500 steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Diese Regelung wird nun bis Ende März 2022 verlängert. Es gelten die zuvor für den Corona-Bonus geltenden Regelungen weiter – es wurde nur die Frist vom 30. Juni 2021 auf den 31. März 2022 verlängert. Bitte beachten Sie, dass der Bonus nur einmal bis zur Höhe von € 1.500 steuerfrei ausgezahlt werden kann.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen der Nutzung des Corona-Bonus, an.