Erleichterung bei der Offenlegung – Keine Einleitung von Ordnungsgeldverfahren vor dem 07.03.2021

Zum Jahresende 2021 sind alle Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember verpflichtet, ihre Jahres- bzw. Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020 in offenzulegen. Wird dieser Pflicht nicht bzw. nicht rechtzeitig nachgekommen, drohen Ordnungsgeldverfahren vom Bundesamt für Justiz (BfJ).

Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie wurde beschlossen, dass vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs eingeleitet wird. Mithilfe dieser „Schonfrist“ soll der derzeitigen krisenbedingten Belastung der Unternehmen entgegengewirkt werden.

Quelle: Bundesamt für Justiz

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By the end of 2021, all companies with a balance sheet date of 31 December are obliged to disclose their annual or consolidated financial statements for the financial year 2020. If this obligation is not fulfilled or not fulfilled in time, there is the threat of administrative fine proceedings by the Federal Office of Justice (BfJ).

Regarding the ongoing COVID 19 pandemic, it was decided that no administrative fine proceedings pursuant to section 335 of the German Commercial Code will be initiated before 7 March 2022. This „grace period“ is intended to counteract the current crisis-related burden on companies.

Source: Federal Office of Justice (Germany)

Vertrauen ist die Basis unserer Arbeit 

Gestern ist auf LinkedIn ein interessanter Beitrag zur KHS Audit and Valuation GmbH online gegangen:

„Neues Jahr, neues Ziel. Eines unserer Ziele lautet, für unsere Mandanten noch nahbarer zu sein, um ihnen maximale Transparenz zu bieten. Denn Transparenz ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit […] Deshalb ist es uns wichtig zu erklären, wofür die KHS Audit and Valuation GmbH überhaupt steht, was wir tun, wie wir handeln und was uns wichtig ist…“

Den kompletten Artikel finden Sie unter https://www.linkedin.com/pulse/vertrauen-ist-die-basis-unserer-arbeit-/?trackingId=tw8TUJZTkMKE7m2xRRshzg%3D%3D.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(9) Vertrauen ist die Basis unserer Arbeit | LinkedIn

 

Gemeinsam Gutes tun

Wir möchten das diesjährige Weihnachtsfest zum Anlass nehmen, um gemeinsam mit Ihnen Gutes zu tun und den Menschen Mut zu machen, die das Jahr 2021 leider auch mit negativen Erinnerungen verbinden. Vor allem die Bilder der Unwetter-Katastrophe an der Ahr haben auch uns bestürzt und betroffen gemacht.

Aus diesem Grund haben wir uns bei unserem Geschenk an unsere Mandanten für ein lokales Produkt der Ahr entschieden – den Rosé Sekt „HandinHand“. Je verschenkter Sektflasche wurde ein Betrag von 5,00€ an die „Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.“ gespendet. Die „Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V.“ ist ein gemeinnütziger Verein und unterstützt u.a. Schulen, Kitas und Vereine beim Wiederaufbau in den Hochwassergebieten. Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass dabei eine Gesamtsumme von 300,00€ zusammengekommen ist! Wenn auch Sie einen Beitrag leisten oder mehr zum Projekt erfahren wollen, dann finden Sie weitere Informationen unter https://www.help-ev.de/laender/deutschland/spenden-hochwasser#c24635

 

 

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+49 221 94 88 5-0

offce@khs-wp.de

 

 

Kontakt Bewerbungen

Andreas Kempis

karriere@khs-wp.de

 

 

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