KHS vom Handelsblatt ausgezeichnet

Die KHS Audit and Valuation GmbH WPG wurde vom Hamburger Analyseinstitut SWI Finance als eine der Besten Wirtschaftsprüfer 2024 ausgezeichnet. Die Untersuchung umfasste über 4.000 Steuerberater und über 800 Wirtschaftsprüfer und berücksichtigte Aspekte wie Fachwissen, spezifische Fachkompetenz und die Beschäftigung von Fachberatern.

Dazu wurden den teilnehmenden Kanzleien Fragen zu ihren Fachbereichen gestellt. Wer dabei besonders viele Punkte erreichte, schaffte es auf eine Bestenliste. Ausgezeichnet wurden 601 Steuerberatungs- und 115 Wirtschaftsprüfungskanzleien.

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Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss (2 BvL 23/14) entschieden. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass es für die Regelung sachlich einleuchtende Gründe gibt. Der Gesetzgeber durfte solche Aufwendungen als privat (mit-)veranlasst qualifizieren und den Sonderausgaben zuordnen. Die Erstausbildung oder das Erststudium unmittelbar nach dem Schulabschluss vermittelt nicht nur Berufswissen, sondern prägt die Person in einem umfassenderen Sinne, indem sie die Möglichkeit bietet, sich seinen Begabungen und Fähigkeiten entsprechend zu entwickeln und allgemeine Kompetenzen zu erwerben, die nicht zwangsläufig für einen künftigen konkreten Beruf notwendig sind. Sie weist eine besondere Nähe zur Persönlichkeitsentwicklung auf. Auch die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Erstausbildungskosten auf einen Höchstbetrag von 4.000 EUR in den Streitjahren ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Dagegen können Aufwendungen für weitere Ausbildungen und für Erstausbildungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, wie andere Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen als Werbungskosten abzugsfähig sein, soweit sie beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden.

Ein Werbungskostenabzug setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige gegenwärtig bereits Einnahmen erzielt. Erforderlich ist, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit späteren Einnahmen stehen.
Quelle: PM BVerfG

Neue geldwerte Regelungen im Jahr 2020 im Überblick

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde zum 1. Januar 2020 um 0,1 % auf 2,4 % gesenkt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird um 0,2 % auf 1,1 % erhöht.
Unternehmen können bei Einstellung von Mitarbeitern mit Vermittlungshemmnissen von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % des Arbeitsentgelts für bis zu zwölf Monaten beantragen.


Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft und soll qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten den Weg nach Deutschland erleichtern. Dazu wird die Vorrangprüfung für die qualifizierte Beschäftigung aufgehoben, sie gilt jedoch weiter für den Zugang zur Berufsausbildung.


Das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung ermöglicht Flüchtlingen ab dem 1. Januar nach einer dreijährigen Ausbildung für zwei Jahre in eine reguläre Beschäftigung in Deutschland zu wechseln.
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,19 EUR auf 9,35 EUR pro Stunde.


Jeder, der im kommenden Jahr eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 EUR im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 EUR monatlich im ersten Lehrjahr.

Klimapaket
Senkung der CO2-Emissionen – Mit dem Klimaschutzgesetz will die Regierung erreichen, dass Deutschland die zugesagte Minderung seiner CO2-Emissionen um 55 % bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 erreicht. Der Preis pro Tonne CO2-Emissionen steigt stufenweise bis 2025 auf 35 EUR pro Tonne.

Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr sinkt 2020 von 19 % auf 7 %. Dadurch fallen die Preise um rund 10 %.
Die Luftverkehrsteuer wird ab April 2020 deutlich steigen. Bis zu 59,43 EUR sollen je nach Distanz fällig werden.

Energetische Sanierungsmaßnahmen
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden ab dem 1. Januar 2020 bis Ende 2029 steuerlich gefördert werden.
Die Steuerzahlung kann um 20 % der Sanierungskosten gemindert werden – verteilt über drei Jahre. Davon sollen Gebäudebesitzer aller Einkommensschichten profitieren. Wer weiterhin die bisherige Förderung nutzen möchte, bekommt dort ebenfalls eine um 10 % erhöhte Förderung für Einzelmaßnahmen. Der Wechsel von der alten Ölheizung zu einem klimaneutralen Modell wird mit einer „Austauschprämie“ von bis zu 40 % der Kosten gefördert.

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