Neue geldwerte Regelungen im Jahr 2020 im Überblick

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde zum 1. Januar 2020 um 0,1 % auf 2,4 % gesenkt. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird um 0,2 % auf 1,1 % erhöht.
Unternehmen können bei Einstellung von Mitarbeitern mit Vermittlungshemmnissen von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % des Arbeitsentgelts für bis zu zwölf Monaten beantragen.


Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft und soll qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten den Weg nach Deutschland erleichtern. Dazu wird die Vorrangprüfung für die qualifizierte Beschäftigung aufgehoben, sie gilt jedoch weiter für den Zugang zur Berufsausbildung.


Das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung ermöglicht Flüchtlingen ab dem 1. Januar nach einer dreijährigen Ausbildung für zwei Jahre in eine reguläre Beschäftigung in Deutschland zu wechseln.
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,19 EUR auf 9,35 EUR pro Stunde.


Jeder, der im kommenden Jahr eine Berufsausbildung beginnt, soll nun mindestens 515 EUR im ersten Lehrjahr bekommen. Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 EUR monatlich im ersten Lehrjahr.

Klimapaket
Senkung der CO2-Emissionen – Mit dem Klimaschutzgesetz will die Regierung erreichen, dass Deutschland die zugesagte Minderung seiner CO2-Emissionen um 55 % bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 erreicht. Der Preis pro Tonne CO2-Emissionen steigt stufenweise bis 2025 auf 35 EUR pro Tonne.

Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr sinkt 2020 von 19 % auf 7 %. Dadurch fallen die Preise um rund 10 %.
Die Luftverkehrsteuer wird ab April 2020 deutlich steigen. Bis zu 59,43 EUR sollen je nach Distanz fällig werden.

Energetische Sanierungsmaßnahmen
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden ab dem 1. Januar 2020 bis Ende 2029 steuerlich gefördert werden.
Die Steuerzahlung kann um 20 % der Sanierungskosten gemindert werden – verteilt über drei Jahre. Davon sollen Gebäudebesitzer aller Einkommensschichten profitieren. Wer weiterhin die bisherige Förderung nutzen möchte, bekommt dort ebenfalls eine um 10 % erhöhte Förderung für Einzelmaßnahmen. Der Wechsel von der alten Ölheizung zu einem klimaneutralen Modell wird mit einer „Austauschprämie“ von bis zu 40 % der Kosten gefördert.

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