Trotz Omnibusverfahren: Warum ESG für Unternehmen entscheidend bleibt

Die EU-Kommission will mit dem Omnibusverfahren die ESG-Berichtspflichten lockern. Manch einer wittert darin schon das Ende des Nachhaltigkeitsbooms. Doch wer jetzt auf Entwarnung hofft, irrt gewaltig. Tatsächlich wächst der Druck auf Unternehmen – nicht trotz, sondern gerade wegen der aktuellen wirtschaftlichen Lage. Klimarisiken, gesellschaftliche Erwartungen und geopolitische Unsicherheiten verlangen nach Weitsicht, Verantwortung und einem professionellen Umgang mit Risiken. Wer heute nachhaltig handelt, handelt nicht aus Pflicht, sondern aus unternehmerischer Klugheit und sichert so die eigene Zukunftsfähigkeit. Warum es sich gerade jetzt lohnt, ESG und Risikomanagement strategisch anzugehen. 

In unsicheren Zeiten braucht es Klarheit und Strategien
Wir erleben gerade, wie verwundbar Geschäftsmodelle sein können. Energiepreise, geopolitische Konflikte, Lieferengpässe, Klimafolgen und soziale Spannungen führen zu Unsicherheiten. Besonders mittelständische und familiengeführte Unternehmen spüren diesen Druck deutlich. Krisen, wie sie sich zuletzt häufen, sind nicht nur vorübergehende Belastungsproben, sie sind Ausdruck eines strukturellen Wandels. Umso wichtiger wird es, die eigene Zukunftsfähigkeit nicht dem Zufall zu überlassen. Wer heute in Risikotransparenz, Nachhaltigkeit und strategische Anpassung investiert, hat morgen bessere Chancen – wirtschaftlich, gesellschaftlich und auf dem Kapitalmarkt.

ESG ist mehr als ein Kürzel – es ist ein Weckruf
Hinter den drei Buchstaben ESG stehen Themen, die Unternehmen schon lange begleiten, die aber nun in ihrer wirtschaftlichen Relevanz nicht mehr ignoriert werden können: Umweltverantwortung, soziale Fairness und gute Unternehmensführung. Es geht um CO₂-Fußabdrücke und Ressourcen, um den Umgang mit Mitarbeitenden, um Lieferantenbeziehungen und ethische Standards. Und vor allem geht es um die Risiken, die daraus entstehen – Risiken, die viele bislang als „weiche Themen“ betrachteten, die in Wahrheit aber zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit gehören. Nachhaltigkeitsrisiken lassen sich nicht aussitzen. Wer nicht weiß, wie sie das eigene Unternehmen betreffen, setzt sich vermeidbaren Gefahren aus – in der Finanzierung, in der Bewertung durch Kunden oder Investoren und in der strategischen Entwicklung.

Risikomanagement: gesetzlich gefordert – wirtschaftlich sinnvoll
Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat der Gesetzgeber bereits 2021 deutlich gemacht, dass Risikomanagement kein „Nice-to-have“ mehr ist. Alle haftungsbeschränkten Unternehmen – nicht nur Großkonzerne – sind seither verpflichtet, ein System zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen zu etablieren. Das bedeutet: Risiken müssen nicht nur erkannt, sondern auch quantitativ bewertet werden. Damit soll klar werden, welche finanziellen Belastungen im Extremfall auf das Unternehmen zukommen und wie viel Eigenkapital und Liquidität zur Abfederung notwendig wären. Dieses Vorgehen mag technisch klingen, ist aber in der Praxis oft ein echter Augenöffner, denn es schafft endlich Transparenz in einem Umfeld voller Unsicherheit.

Wie zukunftsfähig ist Ihr Unternehmen? Der QScore gibt Antworten
Der QScore ist ein wissenschaftlich fundiertes Instrument, das Unternehmen hilft, ihre Zukunftsfähigkeit messbar zu machen. Er bewertet nicht nur finanzielle Stabilität, sondern auch strategische Belastbarkeit und den professionellen Umgang mit Risiken – insbesondere im ESG-Bereich. Unternehmen mit einem hohen QScore sind besser aufgestellt, um auf Veränderungen zu reagieren – und erzielen nachweislich langfristig überdurchschnittliche, risikoadjustierte Renditen. Dabei geht es nicht um kurzfristige Imagepflege, sondern um belastbare Substanz: Ist das Geschäftsmodell tragfähig? Werden Risiken wirklich verstanden und aktiv gemanagt? Stimmen Strategie und operative Umsetzung? Die Ergebnisse sind oft ein Augenöffner, gerade in sensiblen Situationen wie Unternehmenstransaktionen. Denn Käufer prüfen heute sehr genau, wie gut ESG-Risiken gesteuert werden – von Personalfluktuation über Lieferketten bis zur Krisenresilienz, etwa durch eigene Energieversorgung. Diese Faktoren beeinflussen nicht nur den Kaufpreis, sondern können über Erfolg oder Scheitern einer Transaktion entscheiden. Der QScore schafft hier Klarheit und gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Stärken sichtbar zu machen und gezielt an Schwachstellen zu arbeiten.

ESG betrifft uns alle – aber auf unterschiedliche Weise
ESG-Risiken betreffen jedes Unternehmen, wenn auch in unterschiedlicher Form. Eine Textilfirma mit globaler Lieferkette steht vor anderen Herausforderungen als ein lokal produzierender Mittelständler. Doch niemand ist außen vor – soziale Standards, Klimarisiken oder Lieferkettenverantwortung sind Themen, die bei genauer Analyse oft stärker ins Gewicht fallen als gedacht. Investoren, Kunden und Ratingagenturen achten zunehmend auf einen glaubwürdigen Umgang mit ESG – und auch in der Unternehmensbewertung fließen diese Faktoren längst in Planung und Unternehmenswert ein. Wer ESG strategisch mitdenkt, kann aktiv Risiken steuern, Vertrauen aufbauen und Wertpotenziale heben. Nicht zuletzt schreibt der Gesetzgeber vor, ESG-Risiken in der Lageberichterstattung offenzulegen – als Teil der zukünftigen Unternehmensentwicklung und Gegenstand der Abschlussprüfung. Wer das frühzeitig und systematisch angeht, erfüllt nicht nur Pflichten, sondern gewinnt an Klarheit und Steuerungsfähigkeit.

Unser Appell: Denken Sie Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit gemeinsam
In unserer Beratungspraxis sehen wir oft, wie Unternehmen in der ESG-Transformation allein gelassen werden – überfordert von Anforderungen, unklar über Prioritäten. Manche reagieren nur auf Druck von außen. Andere unterschätzen die strategische Relevanz von ESG-Risiken völlig. Dabei ist es gar nicht entscheidend, alles auf einmal umzusetzen. Wichtig ist der erste Schritt: die eigene Risikosituation verstehen, gezielt analysieren und strukturiert bewerten. Genau hier setzen wir an – mit klaren Methoden, betriebswirtschaftlichem Augenmaß und dem Verständnis für unternehmerische Realitäten. Denn letztlich geht es um mehr als um Vorschriften oder Berichte. Es geht um Verantwortung – für die eigene Zukunft, für Mitarbeitende, für das Umfeld, in dem wir wirtschaften.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihr Unternehmen robuster, nachhaltiger und erfolgreicher aufzustellen – nicht aus Pflicht, sondern aus Überzeugung.
Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie dabei: von der ESG-Risikoanalyse über ein StaRUG-konformes Risikomanagement bis hin zur fundierten Einschätzung Ihrer Zukunftsfähigkeit. Sprechen Sie uns einfach an.

Aktuelles Basiszinssatz-Update

Zum 1. Mail 2025 liegt der Basiszinssatz nach IDW S 1 weiterhin bei 2,75 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1). Als zentraler Wert für die Berechnung des Diskontierungszinssatzes hat er maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensbewertung nach dem Standard des IDW S1. Damit Sie stets auf dem aktuellsten Stand sind und fundierte Entscheidungen treffen können, informieren wir Sie hier regelmäßig über neue Updates.  

Warum ist der Basiszinssatz so wichtig?
Der Basiszinssatz fließt direkt in die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes ein, der u.a. für die Abzinsung zukünftiger Zahlungsströme verwendet wird. Veränderungen dieses Parameters wirken sich unmittelbar auf die Ergebnisse von Unternehmensbewertungen aus und können damit betriebswirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen.

Aktueller Basiszinssatz: 2,75 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1)
Gültig ab: 1. Mai 2025

Bleiben Sie informiert
Mit unserem regelmäßigen Basiszinssatz-Update halten wir Sie hier im Newsroom sowie auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem neuesten Stand. So stellen Sie sicher, dass Ihre Bewertungen immer auf aktuellen und verlässlichen Grundlagen basieren. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Analyse und Bewertung individueller Auswirkungen gerne beratend zur Seite. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.  

Anlagevermögen oder Umlaufvermögen? Worauf es bei der bilanziellen Zuordnung ankommt

Was zählt zum Anlagevermögen, was zum Umlaufvermögen – und warum ist das so wichtig? Die richtige Einordnung von Vermögenswerten, hier auch als Wirtschaftsgüter bezeichnet, ist kein rein theoretisches Thema, sondern hat ganz praktische Auswirkungen: Sie beeinflusst, wie etwas in der Bilanz ausgewiesen, ob es abgeschrieben werden kann bzw. muss und wie hoch die Steuerlast am Ende ausfällt.
Für Bilanzierende ist es deshalb wichtig, die grundlegenden Unterschiede zu kennen und sie bei Investitionen sowie beim Jahresabschluss im Blick zu behalten. In diesem Beitrag erklären wir, worauf es dabei ankommt – einfach, verständlich und mit Blick auf die Praxis.

Die rechtlichen Grundlagen
Im Zentrum der Abgrenzung steht die sogenannte Zweckbestimmung des jeweiligen Wirtschaftsguts. Dabei kommt es nicht nur auf objektiv erkennbare Merkmale wie die Art oder die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts an, sondern auch auf die subjektive Absicht des Unternehmers oder der Unternehmerin. Das Handelsgesetzbuch (§ 247 Abs. 2 HGB) unterscheidet klar: Zum Anlagevermögen zählen jene Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen. Im Gegensatz dazu umfasst das Umlaufvermögen Vermögensgegenstände, die nicht auf Dauer im Unternehmen verbleiben sollen – etwa zur kurzfristigen Veräußerung oder zum Verbrauch bestimmte Güter.

Die Zweckbestimmung als Schlüsselkriterium
In der Praxis ist die Grenze zwischen diesen beiden Kategorien nicht immer so klar und eindeutig. Ein häufiges Missverständnis ist, dass allein die Absicht, ein Wirtschaftsgut zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu verkaufen, ausreicht, um als Umlaufvermögen eingestuft zu werden. Dem ist aber nicht so. Tatsächlich ist diese Absicht zwar ein relevantes Kriterium, jedoch nicht allein ausschlaggebend. Vielmehr ist entscheidend, ob das Wirtschaftsgut zwischenzeitlich einer tatsächlichen Nutzung im Betrieb dient – und in welchem Umfang. Eine Nutzung, die über eine bloße Absatzförderung hinausgeht, kann bereits den Charakter eines Anlageguts begründen, insbesondere wenn sie auf Dauer angelegt ist.

Bilanzielle und steuerliche Konsequenzen
„Auf Dauer“ heißt hier nicht „für immer“. Auch eine zeitlich begrenzte Nutzung kann als dauerhaft gelten – vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut wird über längere Zeit sinnvoll im Betrieb eingesetzt. Wichtig ist, dass es dabei wirklich für den Betrieb genutzt wird und nicht nur zur Vorbereitung eines späteren Verkaufs dient. Der Unterschied ist wichtig, weil er Auswirkungen auf die Abschreibung und die Steuer hat. Anlagevermögen kann abgeschrieben werden – das senkt den Gewinn und damit die Steuer. Beim Umlaufvermögen gelten andere Regeln. Deshalb beeinflusst die Einordnung, wie der Jahresabschluss aussieht und wie viel Steuern das Unternehmen zahlen muss.

Dokumentation als Gestaltungsinstrument
Damit ein Wirtschaftsgut rechtlich sicher und steuerlich vorteilhaft eingeordnet werden kann, sollte früh und eindeutig festgehalten werden, wofür es im Betrieb genutzt werden soll und wie lange. Besonders bei komplizierteren Fällen – zum Beispiel, wenn ein Gut erst vermietet und später verkauft werden soll – ist eine genaue Prüfung im Einzelfall nötig. In solchen Fällen hilft es, die Dokumentation durch Verträge oder betriebsinterne Pläne zu ergänzen. 

Fazit: Sorgfalt zahlt sich aus
Für Unternehmen heißt das: Für jedes Wirtschaftsgut sollte genau geprüft und gut dokumentiert werden – besonders in Bezug auf seine Funktion im Betrieb. Nur so kann es richtig in der Bilanz erfasst werden und steuerliche Vorteile wie Abschreibungen sicher genutzt werden. Es ist sinnvoll, frühzeitig mit der Steuerberatung zusammenzuarbeiten, um Fehler zu vermeiden und alle Gestaltungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Sie brauchen Hilfe bei der Planung und Einordnung? Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

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Andreas Kempis

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