Unternehmensbewertung mit dem neuen IDW ES 1: Was Sie jetzt wissen müssen

Ob Unternehmensverkauf, Nachfolge, Umstrukturierung, strategische Planung oder Gesellschafterwechsel – in vielen Situationen stellt sich die Frage nach dem Wert eines Unternehmens. Seit 2008 war der Standard IDW S 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) die maßgebliche Grundlage für Unternehmensbewertungen. Nun wurde ein Entwurf zur Modernisierung des Standards IDW ES1 veröffentlicht, der zahlreiche praxisnahe Neuerungen mit sich bringt. Für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer bedeutet das: mehr Flexibilität, mehr Individualität – und eine Bewertung, die noch besser auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Was ist neu – und was bedeutet das für Sie? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst: 

Drei Bewertungsformen für unterschiedliche Situationen
Der neue Standard IDW ES 1 unterscheidet erstmals klar zwischen drei Rollen, die  Wirtschaftsprüfer:innen bei der Bewertung einnehmen können. Je nach Anlass und Zielstellung ist eine andere Herangehensweise sinnvoll:

1. Der/ Die neutrale Gutachter:in – für gerichtliche oder gesetzlich geregelte Bewertungen
In Situationen wie Abfindungen, Erbschaften oder gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen bewertet der Gutachter / die Gutachterin Ihr Unternehmen aus Sicht eines typischen, externen Investors – objektiv und unabhängig. Diese sogenannte objektivierte Bewertung gilt als besonders umfassend:

    • Sie erhalten ein detailliertes, gerichtsfestes Gutachten
    • Alle Annahmen und zukünftige Maßnahmen (z. B. geplante Investitionen) werden umfassend geprüft
    • Realistische Synergien fließen in die Bewertung ein

Ihr Vorteil: Eine besonders belastbare und nachvollziehbare Bewertung für formelle Anlässe.

2. Der/Die neutrale Sachverständige – wenn Sie Entscheidungen treffen müssen
Ob Nachfolge, Unternehmenskauf oder Umstrukturierung – hier zählt Ihre individuelle Perspektive. Bei der plausibilisierten Entscheidungsbewertung stehen Ihre konkreten Ziele und Erwartungen im Fokus:

  • Ihre unternehmerischen Planungen werden auf Plausibilität geprüft
  • Es erfolgt eine differenzierte Plausibilitätsbeurteilung (formell, intern, extern)
  • Die Bewertung dient als fundierte Entscheidungsgrundlage

Ihr Vorteil: Eine praxisnahe Bewertung, die Ihnen wirklich bei Ihrer Entscheidung hilft – professionell begleitet, aber ohne unnötigen Formalaufwand. Das Ergebnis ist eine Stellungnahme. 

3. Der Berater / Die Beraterin – für strategische Überlegungen
Wenn Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen wollen – etwa für Preisverhandlungen oder interne Planungen – bietet der IDW ES 1 auch eine beratende Bewertungsform:

  • Es wird kein Gutachten oder Stellungnahme erstellt, vielmehr ist das Ergebnis eine Wertberechnung 
  • Der Fokus liegt auf individueller Beratung und Entscheidungsunterstützung
  • Auf Wunsch kann auf eine detaillierte Plausibilitätsprüfung verzichtet werden

Ihr Vorteil: Schnelle, flexible Einschätzungen – ideal für strategische Fragestellungen ohne Formalia

Quelle: IDW ES 1 n.F

Quelle: IDW ES 1 n.F


Weitere Neuerungen im Überblick

  • Mehr Gewicht für zukunftsgerichtete Planung
    Künftig prüft der/die Wirtschaftsprüfer:in nicht nur, was bereits beschlossen ist, sondern auch, ob die Planung insgesamt plausibel ist. Auch noch nicht beschlossene, aber realistische Vorhaben – z. B. Investitionen oder Umstrukturierungen – können einbezogen werden. Das macht die Bewertung deutlich zukunftsorientierter und aussagekräftiger.
  • Synergien werden umfassender berücksichtigt
    Vorteile aus Kooperationen oder Zusammenschlüssen – sogenannte Synergien – dürfen künftig einbezogen werden, sofern sie plausibel erscheinen. Das verbessert Ihre Verhandlungsposition und sorgt für realistischere Ergebnisse.
  • Mehr Flexibilität bei steuerlichen Modellen
    Bei der Bewertung können steuerliche Effekte individueller angepasst werden: z. B. durch die Annahme einer Kapitalgesellschaft als Eigentümer:in oder einer fiktiven Körperschaft bei Personengesellschaften. So lassen sich steuerliche Besonderheiten gezielter abbilden.


Moderne Methoden für mehr Praxisnähe

Neben den großen inhaltlichen Neuerungen bringt der Entwurf auch viele kleinere Erleichterungen für die Praxis: 

  • Marktpreisvergleiche (z. B. mit anderen Unternehmen oder Börsenwerten) dürfen künftig stärker berücksichtigt werden.
  • Die Bewertung darf mit einem konstanten Kapitalisierungszins erfolgen – das vereinfacht die Berechnungen.
  • Die Planungszeit kann auf drei Phasen ausgeweitet werden, um z. B. einen Wandel im Geschäftsmodell oder neue Märkte besser abzubilden.


Fazit: Besser vorbereitet. Besser bewertet.

Mit dem neuen IDW ES 1 wird die Unternehmensbewertung deutlich individueller und flexibler. Sie profitieren von maßgeschneiderten Bewertungsansätzen, die Ihre tatsächliche Situation widerspiegeln – sei es bei einer Nachfolge, einem Verkauf, einer Schenkung oder zur strategischen Ausrichtung.

Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, welche Bewertungsform zu Ihrem Vorhaben passt. Als Kanzlei begleiten wir Sie gerne auf dem Weg zur passenden Bewertung – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen und Ihre Interessen optimal vertreten können. Sprechen Sie uns gerne jederzeit an! 

Trotz Omnibusverfahren: Warum ESG für Unternehmen entscheidend bleibt

Die EU-Kommission will mit dem Omnibusverfahren die ESG-Berichtspflichten lockern. Manch einer wittert darin schon das Ende des Nachhaltigkeitsbooms. Doch wer jetzt auf Entwarnung hofft, irrt gewaltig. Tatsächlich wächst der Druck auf Unternehmen – nicht trotz, sondern gerade wegen der aktuellen wirtschaftlichen Lage. Klimarisiken, gesellschaftliche Erwartungen und geopolitische Unsicherheiten verlangen nach Weitsicht, Verantwortung und einem professionellen Umgang mit Risiken. Wer heute nachhaltig handelt, handelt nicht aus Pflicht, sondern aus unternehmerischer Klugheit und sichert so die eigene Zukunftsfähigkeit. Warum es sich gerade jetzt lohnt, ESG und Risikomanagement strategisch anzugehen. 

In unsicheren Zeiten braucht es Klarheit und Strategien
Wir erleben gerade, wie verwundbar Geschäftsmodelle sein können. Energiepreise, geopolitische Konflikte, Lieferengpässe, Klimafolgen und soziale Spannungen führen zu Unsicherheiten. Besonders mittelständische und familiengeführte Unternehmen spüren diesen Druck deutlich. Krisen, wie sie sich zuletzt häufen, sind nicht nur vorübergehende Belastungsproben, sie sind Ausdruck eines strukturellen Wandels. Umso wichtiger wird es, die eigene Zukunftsfähigkeit nicht dem Zufall zu überlassen. Wer heute in Risikotransparenz, Nachhaltigkeit und strategische Anpassung investiert, hat morgen bessere Chancen – wirtschaftlich, gesellschaftlich und auf dem Kapitalmarkt.

ESG ist mehr als ein Kürzel – es ist ein Weckruf
Hinter den drei Buchstaben ESG stehen Themen, die Unternehmen schon lange begleiten, die aber nun in ihrer wirtschaftlichen Relevanz nicht mehr ignoriert werden können: Umweltverantwortung, soziale Fairness und gute Unternehmensführung. Es geht um CO₂-Fußabdrücke und Ressourcen, um den Umgang mit Mitarbeitenden, um Lieferantenbeziehungen und ethische Standards. Und vor allem geht es um die Risiken, die daraus entstehen – Risiken, die viele bislang als „weiche Themen“ betrachteten, die in Wahrheit aber zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit gehören. Nachhaltigkeitsrisiken lassen sich nicht aussitzen. Wer nicht weiß, wie sie das eigene Unternehmen betreffen, setzt sich vermeidbaren Gefahren aus – in der Finanzierung, in der Bewertung durch Kunden oder Investoren und in der strategischen Entwicklung.

Risikomanagement: gesetzlich gefordert – wirtschaftlich sinnvoll
Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat der Gesetzgeber bereits 2021 deutlich gemacht, dass Risikomanagement kein „Nice-to-have“ mehr ist. Alle haftungsbeschränkten Unternehmen – nicht nur Großkonzerne – sind seither verpflichtet, ein System zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen zu etablieren. Das bedeutet: Risiken müssen nicht nur erkannt, sondern auch quantitativ bewertet werden. Damit soll klar werden, welche finanziellen Belastungen im Extremfall auf das Unternehmen zukommen und wie viel Eigenkapital und Liquidität zur Abfederung notwendig wären. Dieses Vorgehen mag technisch klingen, ist aber in der Praxis oft ein echter Augenöffner, denn es schafft endlich Transparenz in einem Umfeld voller Unsicherheit.

Wie zukunftsfähig ist Ihr Unternehmen? Der QScore gibt Antworten
Der QScore ist ein wissenschaftlich fundiertes Instrument, das Unternehmen hilft, ihre Zukunftsfähigkeit messbar zu machen. Er bewertet nicht nur finanzielle Stabilität, sondern auch strategische Belastbarkeit und den professionellen Umgang mit Risiken – insbesondere im ESG-Bereich. Unternehmen mit einem hohen QScore sind besser aufgestellt, um auf Veränderungen zu reagieren – und erzielen nachweislich langfristig überdurchschnittliche, risikoadjustierte Renditen. Dabei geht es nicht um kurzfristige Imagepflege, sondern um belastbare Substanz: Ist das Geschäftsmodell tragfähig? Werden Risiken wirklich verstanden und aktiv gemanagt? Stimmen Strategie und operative Umsetzung? Die Ergebnisse sind oft ein Augenöffner, gerade in sensiblen Situationen wie Unternehmenstransaktionen. Denn Käufer prüfen heute sehr genau, wie gut ESG-Risiken gesteuert werden – von Personalfluktuation über Lieferketten bis zur Krisenresilienz, etwa durch eigene Energieversorgung. Diese Faktoren beeinflussen nicht nur den Kaufpreis, sondern können über Erfolg oder Scheitern einer Transaktion entscheiden. Der QScore schafft hier Klarheit und gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Stärken sichtbar zu machen und gezielt an Schwachstellen zu arbeiten.

ESG betrifft uns alle – aber auf unterschiedliche Weise
ESG-Risiken betreffen jedes Unternehmen, wenn auch in unterschiedlicher Form. Eine Textilfirma mit globaler Lieferkette steht vor anderen Herausforderungen als ein lokal produzierender Mittelständler. Doch niemand ist außen vor – soziale Standards, Klimarisiken oder Lieferkettenverantwortung sind Themen, die bei genauer Analyse oft stärker ins Gewicht fallen als gedacht. Investoren, Kunden und Ratingagenturen achten zunehmend auf einen glaubwürdigen Umgang mit ESG – und auch in der Unternehmensbewertung fließen diese Faktoren längst in Planung und Unternehmenswert ein. Wer ESG strategisch mitdenkt, kann aktiv Risiken steuern, Vertrauen aufbauen und Wertpotenziale heben. Nicht zuletzt schreibt der Gesetzgeber vor, ESG-Risiken in der Lageberichterstattung offenzulegen – als Teil der zukünftigen Unternehmensentwicklung und Gegenstand der Abschlussprüfung. Wer das frühzeitig und systematisch angeht, erfüllt nicht nur Pflichten, sondern gewinnt an Klarheit und Steuerungsfähigkeit.

Unser Appell: Denken Sie Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit gemeinsam
In unserer Beratungspraxis sehen wir oft, wie Unternehmen in der ESG-Transformation allein gelassen werden – überfordert von Anforderungen, unklar über Prioritäten. Manche reagieren nur auf Druck von außen. Andere unterschätzen die strategische Relevanz von ESG-Risiken völlig. Dabei ist es gar nicht entscheidend, alles auf einmal umzusetzen. Wichtig ist der erste Schritt: die eigene Risikosituation verstehen, gezielt analysieren und strukturiert bewerten. Genau hier setzen wir an – mit klaren Methoden, betriebswirtschaftlichem Augenmaß und dem Verständnis für unternehmerische Realitäten. Denn letztlich geht es um mehr als um Vorschriften oder Berichte. Es geht um Verantwortung – für die eigene Zukunft, für Mitarbeitende, für das Umfeld, in dem wir wirtschaften.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihr Unternehmen robuster, nachhaltiger und erfolgreicher aufzustellen – nicht aus Pflicht, sondern aus Überzeugung.
Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie dabei: von der ESG-Risikoanalyse über ein StaRUG-konformes Risikomanagement bis hin zur fundierten Einschätzung Ihrer Zukunftsfähigkeit. Sprechen Sie uns einfach an.

Aktuelles Basiszinssatz-Update

Zum 1. Mail 2025 liegt der Basiszinssatz nach IDW S 1 weiterhin bei 2,75 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1). Als zentraler Wert für die Berechnung des Diskontierungszinssatzes hat er maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensbewertung nach dem Standard des IDW S1. Damit Sie stets auf dem aktuellsten Stand sind und fundierte Entscheidungen treffen können, informieren wir Sie hier regelmäßig über neue Updates.  

Warum ist der Basiszinssatz so wichtig?
Der Basiszinssatz fließt direkt in die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes ein, der u.a. für die Abzinsung zukünftiger Zahlungsströme verwendet wird. Veränderungen dieses Parameters wirken sich unmittelbar auf die Ergebnisse von Unternehmensbewertungen aus und können damit betriebswirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen.

Aktueller Basiszinssatz: 2,75 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1)
Gültig ab: 1. Mai 2025

Bleiben Sie informiert
Mit unserem regelmäßigen Basiszinssatz-Update halten wir Sie hier im Newsroom sowie auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem neuesten Stand. So stellen Sie sicher, dass Ihre Bewertungen immer auf aktuellen und verlässlichen Grundlagen basieren. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Analyse und Bewertung individueller Auswirkungen gerne beratend zur Seite. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.  

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