Fitnessstudio von der Steuer absetzen – geht das?

Viele Menschen investieren Zeit und Geld in ihre Gesundheit – sei es für gesunde Ernährung oder regelmäßigen Sport. Das Fitnessstudio ist für viele mehr als nur ein Ort zum Trainieren, es ist ein fester Bestandteil ihres Lebensstils. Doch die monatlichen Beiträge können ins Geld gehen. Wäre es da nicht großartig, wenn sich diese Kosten steuerlich absetzen ließen? Leider ist das nicht so einfach. Wir klären auf, welche Möglichkeiten bestehen und wo die Grenzen liegen.

Allgemeine Gesundheitsvorsorge in der Regel nicht absetzbar
Auch wenn regelmäßiger Sport unbestritten wichtig für die Gesundheit ist, betrachtet der Gesetzgeber die Mitgliedschaft im Fitnessstudio als private Ausgabe – genauso wie Aufwendungen für Freizeitaktivitäten oder Kleidung. Das bedeutet: Ein steuerlicher Abzug ist in der Regel nicht möglich, da die allgemeine Gesundheitsvorsorge nicht unter die steuerlich absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen fällt.

Gibt es dennoch Ausnahmen?
Ja, in einigen wenigen Fällen kann eine steuerliche Absetzbarkeit in Betracht kommen:

Außergewöhnliche Belastungen bei medizinischer Notwendigkeit:
Falls ein Arzt / eine Ärztin oder ein:e Heilpraktiker:in nachweist, dass die Mitgliedschaft medizinisch zwingend erforderlich ist – zum Beispiel bei schweren Rückenproblemen – könnten die Kosten theoretisch als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Allerdings stellt die Rechtsprechung klar, dass dies nur in sehr seltenen Fällen akzeptiert wird, da ein Fitnessstudio auch dem allgemeinen Wohlbefinden dient und nicht ausschließlich der Heilung einer Krankheit.

Betriebsausgaben oder Werbungskosten für bestimmte Berufsgruppen:
Wer beruflich auf körperliche Fitness angewiesen ist, könnte versuchen, die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen. Dies betrifft beispielsweise Profisportler, Tänzer oder Fitnesstrainer. Allerdings muss hier eine klare berufliche Notwendigkeit nachgewiesen werden – bloße Gesundheitsvorsorge reicht nicht aus.

Betriebliche Gesundheitsförderung:
Eine attraktive Möglichkeit bietet der Arbeitgeber. Falls dieser im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung einen Zuschuss von bis zu 600 Euro pro Jahr für zertifizierte Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V gewährt, kann dies steuerfrei sein. Doch Vorsicht: Ein allgemeiner Mitgliedsbeitrag für ein Fitnessstudio reicht hierfür nicht aus. Es muss sich um eine gezielte Maßnahme zur Gesundheitsprävention handeln.

Fazit: Ein steuerlicher Abzug ist schwierig, aber nicht unmöglich
Auch wenn es verlockend klingt, die Fitnessstudio-Kosten von der Steuer abzusetzen, bleibt dies für die meisten Steuerzahler:innen leider Wunschdenken. Die Hürden der Finanzbehörden sind hoch, und nur in Ausnahmefällen – etwa bei medizinischer Notwendigkeit oder spezifischer beruflicher Nutzung – kann eine Absetzbarkeit infrage kommen.

Unser Tipp: Falls Sie prüfen möchten, ob Ihre individuelle Situation eine steuerliche Berücksichtigung zulässt, lassen Sie sich beraten. Wir helfen Ihnen gerne weiter und zeigen Ihnen, wie Sie das Beste aus Ihren steuerlichen Möglichkeiten herausholen können.

 

Aktuelles Basiszinssatz-Update

Zum 1. März 2025 stagniert der Basiszinssatz weiterhin bei 2,50 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1). Als zentraler Wert für die Berechnung des Diskontierungszinssatzes hat er maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensbewertung nach dem Standard des IDW S1. Damit Sie stets auf dem aktuellsten Stand sind und fundierte Entscheidungen treffen können, informieren wir Sie hier regelmäßig über neue Updates.  

Warum ist der Basiszinssatz so wichtig?
Der Basiszinssatz fließt direkt in die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes ein, der u.a. für die Abzinsung zukünftiger Zahlungsströme verwendet wird. Veränderungen dieses Parameters wirken sich unmittelbar auf die Ergebnisse von Unternehmensbewertungen aus und können damit betriebswirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen.

Aktueller Basiszinssatz: 2,50 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1)
Gültig ab: 1. März 2025

Bleiben Sie informiert
Mit unserem regelmäßigen Basiszinssatz-Update halten wir Sie hier im Newsroom sowie auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem neuesten Stand. So stellen Sie sicher, dass Ihre Bewertungen immer auf aktuellen und verlässlichen Grundlagen basieren. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Analyse und Bewertung individueller Auswirkungen gerne beratend zur Seite. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.  

Handeln statt abwarten: KHS hilft bei drohender Insolvenz

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland steigt rasant an und stellt viele Betriebe vor existenzielle Herausforderungen. Laut dem Statistischen Bundesamt nahm die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen allein im Januar 2025 um 14,1 % im Vergleich zum Vorjahresmonat zu. Creditreform meldete für 2024 22.400 Unternehmensinsolvenzen – der höchste Wert seit 2015 mit 23.180 Fällen – und die Prognosen deuten auf einen weiteren Anstieg hin. Diese Entwicklung ist besorgniserregend und zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig zu handeln. 

Ursachen für die steigenden Insolvenzen
Die aktuelle Insolvenzwelle in Deutschland hat sich über Jahre aufgebaut und entfaltet nun ihre volle Wucht. Ein Hauptgrund wird in dem Ende der Corona-Hilfen vermutet, die viele Unternehmen über Wasser hielten. Mit ihrem Wegfall geraten vor allem bereits angeschlagene Betriebe in Schwierigkeiten. Hinzu kommt der starke Zinsanstieg: Während die EZB lange eine Niedrigzinspolitik verfolgte, verteuern die vergangenen Zinserhöhungen Kredite erheblich, was besonders mittelständische Unternehmen mit niedrigen operativen Cashflows und geringer Eigenkapitalquote belastet. Auch die hohe Inflation spielt eine Rolle – sie verteuert Rohstoffe, Energie und Löhne und treibt die Betriebsausgaben in die Höhe. Gleichzeitig schwächelt die Nachfrage: Sinkende Realeinkommen führen zu Konsumrückgängen, besonders im Handel und in der Gastronomie. Zudem verschärfen geopolitische Unsicherheiten und Lieferkettenprobleme den Wettbewerbsdruck und belasten das Geschäftsklima.

Was tun, wenn das Unternehmen in Schieflage gerät
Finanzielle Schwierigkeiten treffen viele Unternehmen unerwartet und können schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Idealerweise werden Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Hier kann ein Wirtschaftsprüfer wertvolle Unterstützung leisten, indem er finanzielle Schwachstellen analysiert und gezielt Gegenmaßnahmen empfiehlt. Wenn eine Krise bereits eingetreten ist, ist besonnenes Handeln entscheidend. Der erste Schritt ist eine gründliche Bestandsaufnahme der finanziellen Situation: Wie steht es um Liquidität, Verbindlichkeiten und Ertragslage? Auf dieser Basis lassen sich gezielt Maßnahmen ergreifen. Entscheidend ist hierbei jedoch, nicht zu lange zu warten: Je früher professionelle Beratung in Anspruch genommen wird, desto größer sind die Chancen, das Unternehmen zu stabilisieren und langfristig zu sichern.

So kann KHS Sie im Krisenfall unterstützen
Eine wirtschaftliche Krise kann existenzbedrohend sein, doch mit der richtigen Strategie lassen sich viele Unternehmen retten oder optimal auf eine geordnete Restrukturierung vorbereiten. Bei KHS stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite, um Sie bestmöglich durch diese herausfordernde Phase zu begleiten.

  • Wir unterstützen Sie bei der frühzeitigen Krisenerkennung, indem wir Ihre finanzielle Situation detailliert analysieren, potenzielle Risiken identifizieren und gezielte Gegenmaßnahmen empfehlen, bevor es zu einer existenziellen Bedrohung kommt.

  • Wir entwickeln maßgeschneiderte Sanierungskonzepte, die sowohl operative als auch finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen umfassen, um Ihr Unternehmen nachhaltig zu stabilisieren und wieder wettbewerbsfähig zu machen.

  • Wir begleiten Sie kompetent durch das Insolvenzverfahren, indem wir Sie bei der Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags unterstützen, die Kommunikation mit Gläubigern und Behörden übernehmen und Ihnen helfen, die bestmögliche Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Wir haben bereits mehrfach mit Insolvenzverwaltern konstruktiv zusammen gearbeitet, sowohl als gesetzlicher Abschlussprüfer als auch als Berater.

  • Wir beraten Sie umfassend betriebswirtschaftlich zu Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, trotz finanzieller Schwierigkeiten die Kontrolle über Ihr Unternehmen zu behalten und aktiv an der Sanierung mitzuwirken.

Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden – wir stehen an Ihrer Seite
Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen stellen viele Unternehmen vor große Unsicherheiten. In solchen Zeiten ist es essenziell, einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Partner an seiner Seite zu wissen. Mit umfassender Expertise und einem individuellen Beratungsansatz bieten wir Ihnen die notwendige Unterstützung, um finanzielle Krisen zu bewältigen und gestärkt aus ihnen hervorzugehen. Gemeinsam können wir Strategien entwickeln, die Ihr Unternehmen sicher durch turbulente Zeiten führen. Unser Netzwerk von erfahrenen Fachanwälten kann auch bei juristischen Fragestellungen schnell und effizient unterstützen. 

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