Handelsblatt-Ranking: KHS erneut unter den Besten

Zum wiederholten Mal zählt KHS im Handelsblatt-Ranking „Beste Steuerberater & Wirtschaftsprüfer 2025“ zu den Top-Kanzleien – ein Zeichen dafür, dass unsere Leidenschaft, unser Fachwissen und unser Engagement geschätzt werden. Für uns ist das nicht nur eine Anerkennung, sondern auch ein Ansporn, weiterhin mit Herz und Hingabe für unsere Mandantinnen und Mandanten da zu sein. Wir werden auch in Zukunft mit derselben Sorgfalt und Leidenschaft daran arbeiten, unseren hohen Beratungsstandard aufrechtzuerhalten.

Ein objektives Qualitätssiegel für die Branche
Das Handelsblatt-Ranking basiert auf einer umfassenden Analyse von über 4.100 Steuerberater:innen und 800 Wirtschaftsprüfer:innen, durchgeführt vom Hamburger Analyseinstitut SWI Finance. Bewertet werden neben der fachlichen Kompetenz auch Servicequalität, Spezialisierung und Mandantenorientierung. Dass wir uns in diesem anspruchsvollen Umfeld behaupten konnten, zeigt, dass unsere Arbeit den hohen Anforderungen des Marktes gerecht wird. Besonders erfreulich: Wir wurden in beiden Kategorien ausgezeichnet!

  • KHS Kempis Kleinlosen PartG mbB WP StB als einer der besten Steuerberater
  • KHS Audit and Valuation GmbH WPG als eine der besten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften


Diese doppelte Auszeichnung unterstreicht unsere interdisziplinäre Herangehensweise und bestätigt unsere umfassende Beratungskompetenz in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Diese Anerkennung bedeutet für uns mehr als eine Platzierung auf einer Bestenliste:

  • Bestätigung unserer Fachkompetenz: Wir entwickeln unser Wissen kontinuierlich weiter, um unseren Mandantinnen und Mandanten stets fundierte und aktuelle Beratung bieten zu können.
  • Ein Vertrauenssignal für Mandantinnen und Mandanten: Die Auszeichnung bietet Unternehmen und Privatpersonen eine objektive Orientierung und zeigt, dass sie sich auf unsere Beratungsqualität verlassen können.
  • Motivation für unser Team: Die erneute Ehrung ist eine Anerkennung der Arbeit unseres gesamten Teams und ein Ansporn, weiterhin engagiert und lösungsorientiert zu arbeiten.


Qualität und Serviceorientierung als Leitprinzipien

Unser Anspruch ist es, nicht nur fachlich exzellent zu beraten, sondern auch ganzheitliche und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Dabei setzen wir auf:

  • Individuelle Beratung: Jedes Unternehmen und jede steuerliche Situation erfordert eine maßgeschneiderte Herangehensweise.
  • Interdisziplinäre Expertise: Die enge Verbindung von Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung ermöglicht es uns, Unternehmen umfassend zu begleiten.
  • Zukunftsorientierte Lösungen: Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten dabei, sich optimal auf regulatorische und wirtschaftliche Veränderungen vorzubereiten.


Ganz gleich, ob Sie eine Beratung benötigen oder eine konkrete steuerliche oder wirtschaftliche Frage haben – zögern Sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da!

Praxischeck: Digitale Abschlussprüfung bei KHS

Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen der Wirtschaft unaufhaltsam voran und macht auch vor der Wirtschaftsprüfung nicht halt. Neue Technologien und Softwarelösungen bieten enorme Chancen, um Prozesse effizienter, transparenter und sicherer zu gestalten. Die KHS Audit and Valuation GmbH WPG hat es sich zum Ziel gesetzt, stets auf dem neuesten Stand der Technik zu arbeiten und modernste digitale Lösungen zu nutzen. Durch den Einsatz innovativer Software ermöglichen wir eine reibungslose, effiziente und zukunftssichere Abschlussprüfung. In diesem Beitrag geben wir einen Einblick in unseren digitalisierten Prüfungsansatz und die eingesetzten Softwarelösungen.

Acht digitale Tools für eine reibungslose und effiziente Prüfungsdurchführung:

1. Digitale Mandatsannahme und Angebotserstellung
Bereits der erste Schritt der Prüfung erfolgt bei KHS digital: Die Angebotserstellung und Honorarvereinbarung werden rechtsverbindlich durch eine qualifizierte elektronische Signatur unterzeichnet. Dies ermöglicht einen schnellen Start und eine sichere Abwicklung. 

2. Sicherer Datenaustausch mit Mandantschaft
Der Austausch sensibler Daten erfolgt über eine speziell gesicherte Plattform: mykhs.de. Hier nutzen wir die Softwarelösung von 5F, die individuelle Datenräume bereitstellt und eine strukturierte sowie geschützte Kommunikation zwischen Prüfern und Mandantschaft gewährleistet.

3. Digitale Dokumentation der Abschlussprüfung
Ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Prüfung ist die Nutzung der Prüfungssoftware Caseware Claudia. Diese cloudbasierte Lösung ermöglicht eine vollständig digitale Dokumentation der Prüfung und erleichtert die Zusammenarbeit im Team.

4. Automatisierte Dokumentation mit DATASNIPPER
Zur Erleichterung der Routinetätigkeiten setzen wir die Software DATASNIPPER ein. Diese unterstützt unsere Teams bei der automatisierten Prüfung und Dokumentation. Die einheitliche Erfassung und Nachverfolgbarkeit fördert zudem die Qualität der Prüfungsdokumentation.

5. Analyse und Stichprobenauswahl mit DQ Assistant und MART
Für eine tiefgehende Prüfung der Konsistenz von Excel-Dateien nutzen wir die Softwarelösungen DQ Assistant und MART. Diese Tools helfen uns bei der Identifikation von Unregelmäßigkeiten und der Auswahl geeigneter Stichproben für die Prüfung.

6. Datenanalysen mit IDEA
Auch die Software IDEA spielt eine zentrale Rolle in unseren Datenanalysen. Mit ihr führen wir umfassende Prüfungen durch, identifizieren Anomalien und erhöhen die Prüfungssicherheit durch datengestützte Analysen.

7. Digitale Berichterstattung
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Berichterstattung in Form eines rechtsverbindlich unterzeichneten PDFs. Die Bereitstellung erfolgt wiederum sicher und effizient über mykhs.de, sodass unsere Mandantinnen und Mandanten jederzeit Zugriff auf die Prüfungsberichte haben.

8. Nutzung von Online-Bibliotheken und KI-Unterstützung
Zur Recherche und fachlichen Absicherung setzen wir auf digitale Bibliotheken des Beck Verlags sowie die KI-gestützte Lösung IDW Pionier. Diese Ressourcen ermöglichen uns den Zugriff auf aktuelle rechtliche und fachliche Entwicklungen in der Wirtschaftsprüfung.

Fazit: Effizienz und Sicherheit durch digitale Prüfung
Der konsequente Einsatz digitaler Lösungen in der Abschlussprüfung steigert nicht nur die Effizienz, sondern erhöht auch die Qualität und Sicherheit der Prüfung. Die KHS Audit and Valuation GmbH WPG setzt damit neue Maßstäbe in der digitalen Wirtschaftsprüfung und gestaltet den Prüfungsprozess für Mandantinnen und Mandanten so komfortabel und transparent wie möglich.

Haben Sie Fragen zu unseren digitalen Prüfungsprozessen? Sprechen Sie uns jederzeit an – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Fitnessstudio von der Steuer absetzen – geht das?

Viele Menschen investieren Zeit und Geld in ihre Gesundheit – sei es für gesunde Ernährung oder regelmäßigen Sport. Das Fitnessstudio ist für viele mehr als nur ein Ort zum Trainieren, es ist ein fester Bestandteil ihres Lebensstils. Doch die monatlichen Beiträge können ins Geld gehen. Wäre es da nicht großartig, wenn sich diese Kosten steuerlich absetzen ließen? Leider ist das nicht so einfach. Wir klären auf, welche Möglichkeiten bestehen und wo die Grenzen liegen.

Allgemeine Gesundheitsvorsorge in der Regel nicht absetzbar
Auch wenn regelmäßiger Sport unbestritten wichtig für die Gesundheit ist, betrachtet der Gesetzgeber die Mitgliedschaft im Fitnessstudio als private Ausgabe – genauso wie Aufwendungen für Freizeitaktivitäten oder Kleidung. Das bedeutet: Ein steuerlicher Abzug ist in der Regel nicht möglich, da die allgemeine Gesundheitsvorsorge nicht unter die steuerlich absetzbaren außergewöhnlichen Belastungen fällt.

Gibt es dennoch Ausnahmen?
Ja, in einigen wenigen Fällen kann eine steuerliche Absetzbarkeit in Betracht kommen:

Außergewöhnliche Belastungen bei medizinischer Notwendigkeit:
Falls ein Arzt / eine Ärztin oder ein:e Heilpraktiker:in nachweist, dass die Mitgliedschaft medizinisch zwingend erforderlich ist – zum Beispiel bei schweren Rückenproblemen – könnten die Kosten theoretisch als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Allerdings stellt die Rechtsprechung klar, dass dies nur in sehr seltenen Fällen akzeptiert wird, da ein Fitnessstudio auch dem allgemeinen Wohlbefinden dient und nicht ausschließlich der Heilung einer Krankheit.

Betriebsausgaben oder Werbungskosten für bestimmte Berufsgruppen:
Wer beruflich auf körperliche Fitness angewiesen ist, könnte versuchen, die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen. Dies betrifft beispielsweise Profisportler, Tänzer oder Fitnesstrainer. Allerdings muss hier eine klare berufliche Notwendigkeit nachgewiesen werden – bloße Gesundheitsvorsorge reicht nicht aus.

Betriebliche Gesundheitsförderung:
Eine attraktive Möglichkeit bietet der Arbeitgeber. Falls dieser im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung einen Zuschuss von bis zu 600 Euro pro Jahr für zertifizierte Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V gewährt, kann dies steuerfrei sein. Doch Vorsicht: Ein allgemeiner Mitgliedsbeitrag für ein Fitnessstudio reicht hierfür nicht aus. Es muss sich um eine gezielte Maßnahme zur Gesundheitsprävention handeln.

Fazit: Ein steuerlicher Abzug ist schwierig, aber nicht unmöglich
Auch wenn es verlockend klingt, die Fitnessstudio-Kosten von der Steuer abzusetzen, bleibt dies für die meisten Steuerzahler:innen leider Wunschdenken. Die Hürden der Finanzbehörden sind hoch, und nur in Ausnahmefällen – etwa bei medizinischer Notwendigkeit oder spezifischer beruflicher Nutzung – kann eine Absetzbarkeit infrage kommen.

Unser Tipp: Falls Sie prüfen möchten, ob Ihre individuelle Situation eine steuerliche Berücksichtigung zulässt, lassen Sie sich beraten. Wir helfen Ihnen gerne weiter und zeigen Ihnen, wie Sie das Beste aus Ihren steuerlichen Möglichkeiten herausholen können.

 

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+49 221 94 88 5-0

offce@khs-wp.de

 

 

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Andreas Kempis

karriere@khs-wp.de

 

 

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