Aktuelles Basiszinssatz-Update

Zum 1. März 2025 stagniert der Basiszinssatz weiterhin bei 2,50 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1). Als zentraler Wert für die Berechnung des Diskontierungszinssatzes hat er maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensbewertung nach dem Standard des IDW S1. Damit Sie stets auf dem aktuellsten Stand sind und fundierte Entscheidungen treffen können, informieren wir Sie hier regelmäßig über neue Updates.  

Warum ist der Basiszinssatz so wichtig?
Der Basiszinssatz fließt direkt in die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes ein, der u.a. für die Abzinsung zukünftiger Zahlungsströme verwendet wird. Veränderungen dieses Parameters wirken sich unmittelbar auf die Ergebnisse von Unternehmensbewertungen aus und können damit betriebswirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen.

Aktueller Basiszinssatz: 2,50 % (gerundet nach den Vorgaben des IDW S1)
Gültig ab: 1. März 2025

Bleiben Sie informiert
Mit unserem regelmäßigen Basiszinssatz-Update halten wir Sie hier im Newsroom sowie auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem neuesten Stand. So stellen Sie sicher, dass Ihre Bewertungen immer auf aktuellen und verlässlichen Grundlagen basieren. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Analyse und Bewertung individueller Auswirkungen gerne beratend zur Seite. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.  

Handeln statt abwarten: KHS hilft bei drohender Insolvenz

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland steigt rasant an und stellt viele Betriebe vor existenzielle Herausforderungen. Laut dem Statistischen Bundesamt nahm die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen allein im Januar 2025 um 14,1 % im Vergleich zum Vorjahresmonat zu. Creditreform meldete für 2024 22.400 Unternehmensinsolvenzen – der höchste Wert seit 2015 mit 23.180 Fällen – und die Prognosen deuten auf einen weiteren Anstieg hin. Diese Entwicklung ist besorgniserregend und zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig zu handeln. 

Ursachen für die steigenden Insolvenzen
Die aktuelle Insolvenzwelle in Deutschland hat sich über Jahre aufgebaut und entfaltet nun ihre volle Wucht. Ein Hauptgrund wird in dem Ende der Corona-Hilfen vermutet, die viele Unternehmen über Wasser hielten. Mit ihrem Wegfall geraten vor allem bereits angeschlagene Betriebe in Schwierigkeiten. Hinzu kommt der starke Zinsanstieg: Während die EZB lange eine Niedrigzinspolitik verfolgte, verteuern die vergangenen Zinserhöhungen Kredite erheblich, was besonders mittelständische Unternehmen mit niedrigen operativen Cashflows und geringer Eigenkapitalquote belastet. Auch die hohe Inflation spielt eine Rolle – sie verteuert Rohstoffe, Energie und Löhne und treibt die Betriebsausgaben in die Höhe. Gleichzeitig schwächelt die Nachfrage: Sinkende Realeinkommen führen zu Konsumrückgängen, besonders im Handel und in der Gastronomie. Zudem verschärfen geopolitische Unsicherheiten und Lieferkettenprobleme den Wettbewerbsdruck und belasten das Geschäftsklima.

Was tun, wenn das Unternehmen in Schieflage gerät
Finanzielle Schwierigkeiten treffen viele Unternehmen unerwartet und können schnell zur existenziellen Bedrohung werden. Idealerweise werden Risiken frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Hier kann ein Wirtschaftsprüfer wertvolle Unterstützung leisten, indem er finanzielle Schwachstellen analysiert und gezielt Gegenmaßnahmen empfiehlt. Wenn eine Krise bereits eingetreten ist, ist besonnenes Handeln entscheidend. Der erste Schritt ist eine gründliche Bestandsaufnahme der finanziellen Situation: Wie steht es um Liquidität, Verbindlichkeiten und Ertragslage? Auf dieser Basis lassen sich gezielt Maßnahmen ergreifen. Entscheidend ist hierbei jedoch, nicht zu lange zu warten: Je früher professionelle Beratung in Anspruch genommen wird, desto größer sind die Chancen, das Unternehmen zu stabilisieren und langfristig zu sichern.

So kann KHS Sie im Krisenfall unterstützen
Eine wirtschaftliche Krise kann existenzbedrohend sein, doch mit der richtigen Strategie lassen sich viele Unternehmen retten oder optimal auf eine geordnete Restrukturierung vorbereiten. Bei KHS stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite, um Sie bestmöglich durch diese herausfordernde Phase zu begleiten.

  • Wir unterstützen Sie bei der frühzeitigen Krisenerkennung, indem wir Ihre finanzielle Situation detailliert analysieren, potenzielle Risiken identifizieren und gezielte Gegenmaßnahmen empfehlen, bevor es zu einer existenziellen Bedrohung kommt.

  • Wir entwickeln maßgeschneiderte Sanierungskonzepte, die sowohl operative als auch finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen umfassen, um Ihr Unternehmen nachhaltig zu stabilisieren und wieder wettbewerbsfähig zu machen.

  • Wir begleiten Sie kompetent durch das Insolvenzverfahren, indem wir Sie bei der Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags unterstützen, die Kommunikation mit Gläubigern und Behörden übernehmen und Ihnen helfen, die bestmögliche Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Wir haben bereits mehrfach mit Insolvenzverwaltern konstruktiv zusammen gearbeitet, sowohl als gesetzlicher Abschlussprüfer als auch als Berater.

  • Wir beraten Sie umfassend betriebswirtschaftlich zu Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, trotz finanzieller Schwierigkeiten die Kontrolle über Ihr Unternehmen zu behalten und aktiv an der Sanierung mitzuwirken.

Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden – wir stehen an Ihrer Seite
Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen stellen viele Unternehmen vor große Unsicherheiten. In solchen Zeiten ist es essenziell, einen erfahrenen und vertrauenswürdigen Partner an seiner Seite zu wissen. Mit umfassender Expertise und einem individuellen Beratungsansatz bieten wir Ihnen die notwendige Unterstützung, um finanzielle Krisen zu bewältigen und gestärkt aus ihnen hervorzugehen. Gemeinsam können wir Strategien entwickeln, die Ihr Unternehmen sicher durch turbulente Zeiten führen. Unser Netzwerk von erfahrenen Fachanwälten kann auch bei juristischen Fragestellungen schnell und effizient unterstützen. 

Kleinunternehmerregelung 2025: Mehr Freiheit, neue Chancen

Seit Januar 2025 sind bedeutende steuerliche Änderungen für Kleinunternehmer:innen in Kraft. Durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Wachstumschancengesetz wurden die Umsatzgrenzen deutlich angehoben, die Kleinunternehmerregelung europaweit ausgeweitet und neue Anforderungen an die Rechnungsstellung eingeführt. Was genau sich ändert und welche Chancen sowie Herausforderungen diese Neuerungen mit sich bringen, zeigt der folgende Überblick.

Höhere Umsatzgrenzen – mehr Wachstum möglich
Bislang konnten Unternehmer:innen die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überstieg und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro blieb. Seit 2025 gelten neue, deutlich großzügigere Grenzen:

✔ Umsatzgrenze im Vorjahr: 25.000 Euro (statt bisher 22.000 Euro)
✔ Umsatzgrenze im laufenden Jahr: 100.000 Euro (statt bisher 50.000 Euro)

Diese Anhebung bietet kleinen Unternehmen mehr Spielraum. Wer wächst, kann länger von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung profitieren, ohne direkt in die Umsatzsteuerpflicht zu fallen. Aber Vorsicht: Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt der Kleinunternehmerstatus sofort – es wird dann verpflichtend, Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen.

Kleinunternehmerregelung – jetzt auch europaweit anwendbar
Eine der spannendsten Neuerungen ist die Internationalisierung der Kleinunternehmerregelung. Während sie bislang nur für in Deutschland ansässige Unternehmen galt, kann sie ab 2025 auch von Kleinunternehmer:innen aus anderen EU-Ländern genutzt werden. Umgekehrt erhalten deutsche Kleinunternehmer:innen die Möglichkeit, entsprechende Regelungen in anderen EU-Staaten in Anspruch zu nehmen – sofern die jeweiligen Umsatzgrenzen eingehalten werden. Diese Änderung macht grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU einfacher und reduziert steuerliche Hürden für kleine Unternehmen.

E-Rechnungspflicht – ein Schritt in die Zukunft
Mit der neuen Regelung kommt auch die E-Rechnungspflicht für den B2B-Bereich. Das bedeutet, dass elektronische Rechnungen empfangen und verarbeitet werden müssen.

Wichtig zu wissen:
✔ Kleinunternehmer sind nicht verpflichtet, selbst E-Rechnungen zu erstellen, solange sie keine Umsatzsteuer ausweisen.
✔ Es muss jedoch sichergestellt sein, dass elektronische Rechnungen von Geschäftspartnern empfangen und verarbeitet werden können.

Ein Blick auf die eingesetzte Buchhaltungssoftware lohnt sich also, um für die neuen Anforderungen gewappnet zu sein.

Fazit: Mehr Chancen, aber auch mehr Verantwortung
Die Änderungen der Kleinunternehmerregelung 2025 bieten viele Vorteile: Höhere Umsatzgrenzen bedeuten höhere Wachstumschancen, die Internationalisierung erleichtert den Handel in der EU und die E-Rechnungspflicht bringt mehr Digitalisierung und weniger Papierkram. Gleichzeitig erfordert die neue Regelung aber auch eine genauere Beobachtung der Umsätze und möglicherweise flexible Anpassungen in der Buchhaltung.

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+49 221 94 88 5-0

offce@khs-wp.de

 

 

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Andreas Kempis

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