KHS vom Handelsblatt ausgezeichnet

Die KHS Audit and Valuation GmbH WPG wurde vom Hamburger Analyseinstitut SWI Finance als eine der Besten Wirtschaftsprüfer 2024 ausgezeichnet. Die Untersuchung umfasste über 4.000 Steuerberater und über 800 Wirtschaftsprüfer und berücksichtigte Aspekte wie Fachwissen, spezifische Fachkompetenz und die Beschäftigung von Fachberatern.

Dazu wurden den teilnehmenden Kanzleien Fragen zu ihren Fachbereichen gestellt. Wer dabei besonders viele Punkte erreichte, schaffte es auf eine Bestenliste. Ausgezeichnet wurden 601 Steuerberatungs- und 115 Wirtschaftsprüfungskanzleien.

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Mit freiwilligen Jahresabschlussprüfungen Schwachstellen aufdecken und beheben

Als qualifizierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehören Jahresabschlussprüfungen zu unseren absoluten Kernkompetenzen. Im Rahmen unserer Prüfung kontrollieren wir, ob alles seine Richtigkeit hat, weisen auf Bilanz- oder Buchhaltungsfehler hin, decken mögliche Schwachstellen im Unternehmen auf und geben Tipps, wie diese behoben werden können. So kann die Jahresabschlussprüfung eine echte Hilfe darstellen und aktiv zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage beitragen. Es sind zwar nur mittelgroße und große GmbHs dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen, eine freiwillige Prüfung kann jedoch auch für kleinere GmbHs Sinn machen und Nutzen stiften. 

Fünf Vorteile einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung:    

  • Die freiwillige Jahresabschlussprüfung kann Ihnen Buchungs- und Bilanzierungsfehler aufzeigen. Diese passieren speziell bei kleineren GmbHs relativ häufig und können im Rahmen der . Prüfung problemlos behoben werden. So stellen Sie sicher, dass alles seine Richtigkeit hat und können mit einem guten Gefühl ins neue Geschäftsjahr starten.
  • Die freiwillige Jahresabschlussprüfung ist ein hervorragendes Kontrollinstrument, um die von Ihnen eingesetzte Geschäftsführung zu überprüfen. Insbesondere ausländische Unternehmen, die hierzulande eine Tochtergesellschaft unterhalten, nutzen dieses Tool, um sicherzustellen, dass die Geschäftsführung in ihrem Sinne handelt.
  • Sind Sie selbst Teil der Geschäftsführung, können Sie die freiwillige Jahresabschlussprüfung auch zu Ihrer eigenen Entlastung nutzen oder interne Schwachstellen damit aufdecken. Arbeitet zum Beispiel ein Mitarbeiter nicht korrekt oder unterschlägt sogar Geld, kann das durch eine freiwillige Jahresabschlussprüfung aufgedeckt werden.
  • Wenn Sie sich finanziell an einer GmbH beteiligen möchten, ist es ratsam, auf eine freiwillige Jahresabschlussprüfung zu bestehen, die schriftlich im Gesellschaftervertrag festgehalten wird. So können Sie sichergehen, dass der Jahresabschluss immer vorschriftsmäßig erstellt wird.
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen erhöhen ihre Kreditwürdigkeit. Wenn Sie auf Kredite angewiesen sind, selbst als kleine GmbH aber unzureichende Kreditsicherheit vorweisen können, haben Sie mit einwandfreien Jahresabschlüssen deutlich bessere Karten bei Banken und Gläubigern. Dies kann zu günstigeren Finanzierungskonditionen führen. Sie schaffen Vertrauen. Das kommt bei Banken gut an.

Was wird bei einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung geprüft?
Ein Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie gegebenenfalls einem Lagebericht. Der beauftragte Wirtschaftsprüfer prüft, ob bei der Durchführung des Jahresabschlusses alle relevanten Gesetze (i.d.R. HGB, GmbHG) eingehalten wurden. Er kontrolliert, ob die Buchführung ordnungsgemäß erstellt und die Rechnungslegungsstandards eingehalten wurden. Darüber hinaus prüft er die Einhaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen. Die Ergebnisse bekommen Sie anschließend in einem ausführlichen Prüfungsbericht übermittelt, der absolut vertraulich ist.  

Was steht im Prüfungsbericht?
Der Prüfungsbericht stellt die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer GmbH dar. Zudem führt der Bericht Schwachstellen und Mängel auf und enthält Anregungen, wie diese beseitigt werden können. Als Geschäftsführer haben Sie die Möglichkeit, vorab ein Ansichtsexemplar des Berichts zu erhalten und dieses auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Fehler sowie unzutreffende Beurteilungen können so noch vor Beendigung der Abschlussprüfung von dem Prüfer korrigiert werden. Sobald der Abschlussprüfer seine Jahresabschlussprüfung beendet hat und es keine Beanstandungen gibt, wird er Ihnen die Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung schriftlich bestätigen. Sie erhalten dann einen Bestätigungsvermerk, ein sogenanntes Testat, dessen Text gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Sie wollen mehr über die Vorteile einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung erfahren oder benötigen Hilfe? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! 

Inflationsausgleichsprämie

Der Bundesrat hat am 7. Oktober 2022 dem Gesetzesentwurf zu einer Ausgleichszahlung von Arbeitgebern an Arbeitnehmende zugestimmt. Die Inflationsausgleichprämie ist Teil des dritten Entlastungspaketes und wurde vorzeitig beschlossen.

Es wurde ein Betrag in Höhe von bis zu € 3.000, der steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden kann, festgelegt.

Für Arbeitnehmende bleibt eine Zahlung somit abgabefrei und Arbeitgeber werden nicht durch zusätzliche Lohnnebenkosten belastet. Begünstigt sind alle Bar- und Sachleistungen, die nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung und bis zum 31. Dezember 2024 gewährt werden. Dies gilt für Arbeitnehmende mit einem Hauptjob, ebenso wie für Minijobbende und Gesellschafter-Geschäftsführende. Der Betrag kann sowohl auf einmal als auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden.

Wer einkommensabhängige Sozialleistungen bezieht, bekommt die Inflationsausgleichsprämie nicht auf das Einkommen angerechnet.

Voraussetzung ist, dass die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgebenden zu zahlen ist.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft.

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?

+49 221 94 88 5-0

offce@khs-wp.de

 

 

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Andreas Kempis

karriere@khs-wp.de

 

 

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