KHS verändert sich – die ersten neuen Bilder sind da

Die ersten neuen Bilder in den Kanzleiräumen wurden aufgehängt. Unseren Besuchern werden die Veränderungen direkt auffallen – wir freuen uns, auf die Zeit in der wieder mehr Besucher zu uns nach Junkersdorf kommen können (post Covid-19 Beschränkungen) und unsere neuen Bilder auch real betrachtet werden können. Hier ein erster Eindruck des veränderten Eingangsbereichs.

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KHS verfolgt Digitalisierung konsequent weiter – ab November neue Tools im Einsatz!

Das KHS-Team hat sich im Rahmen der konsequenten Umsetzung der Digitalisierungsstrategie für die Einführung ausgewählter Lösungen von 5F Software entschieden. KHS wird unter www.mykhs.de ein sicheres und komfortables Portal anbieten. „Wir werden verschiedene Insellösungen durch die Angebote von 5F ablösen und ein Portal, das integrierte Lösungen beinhaltet allen unseren Mandanten anbieten.“

Aktuell wird das KHS-Team geschult und der Start im Live-Betrieb ist für Anfang November geplant.

Wir werden die „die führende Arbeitsplattform für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte“ (Quelle: Link 5F ) konsequent einsetzen und somit noch weitere Arbeitsabläufe im Sinne unserer Mandanten digitalisieren. Bleiben Sie gespannt! Bitte sprechen Sie uns bei Fragen einfach an.

Verlängerung der umwandlungssteuerlichen Fristen geplant – Formwechsel, Einbringung und Verschmelzungen

Die Verlängerung der umwandlungssteuerlichen Fristen in § 9 Satz 3 und § 20 Absatz 6 UmwStG von acht auf zwölf Monate soll auch auf das Kalenderjahr 2021 ausgedehnt werden.

„Damit wird für die Steuerpflichtigen frühzeitig Planungssicherheit geschaffen, dass auch für Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft und für Einbringungen im Jahr 2021 Bilanzen zugrunde gelegt werden können, die auf einen zwölf (statt acht) Monate zurückliegenden Zeitpunkt aufgestellt wurden. Die Ermächtigung steht unter der Bedingung einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, in der auch die Corona-bedingte Verlängerung der Acht-Monats-Frist in § 17 Absatz 2 Satz 4 Umwandlungsgesetz, (Anmerkung: Also auch für Verschmelzungen) entsprechend ausgedehnt wird. Diese Verordnung soll voraussichtlich am 14. Oktober 2020 vom Kabinett beschlossen und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.“ Quelle: Link zum BMF

Dies kann im Hinblick auf verschiedene Gestaltungen im Rahmen von Transaktionen zielführend genutzt werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu einfach an.

 

Bild: Quelle BMF Link zum BMF

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