KHS analysiert Lageberichterstattung von KFZ-Händlern – Digitalisierung keine Chance?

Wir haben die Lageberichterstattung von großen KFZ-Händlern systematisch untersucht. Schwerpunkt der Analyse war die Berichterstattung über die finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren. Die Umsatzerlöse sind der meistgenannte finanzielle Leistungsindikator. Bei den nicht-finanziellen Leistungsindikatoren überwiegt die Kundenzufriedenheit. Jedoch wurde diese selten auch tatsächlich beziffert. Zusätzlich haben wir u.a. auch die Berichterstattung über die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung analysiert. Es wurde festgestellt, dass es hier zu einer unausgewogene Berichterstattung kommt – die Risiken überwiegen die Chancen. Die zunehmende Digitalisierung wird nur selten als Chance explizit genannt.

Wir haben noch mehr spannende Ergebnisse. Wir stellen Ihnen unsere Ergebnisse gerne persönlich und unverbindlich vor. Bitte sprechen Sie uns einfach an.

Unsere Analyse beruht auf der systematischen Durchsicht von veröffentlichen Jahres- und Konzernabschlüssen von ausgewählten TOP20 KFZ-Händlern für das Geschäftsjahr 2019.

Corona-Bonus (steuerfrei) für Beschäftigte bis 31.März 2022 verlängert

Aufgrund der Coronakrise können Arbeitgeber schon bisher ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis € 1.500 steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Diese Regelung wird nun bis Ende März 2022 verlängert. Es gelten die zuvor für den Corona-Bonus geltenden Regelungen weiter – es wurde nur die Frist vom 30. Juni 2021 auf den 31. März 2022 verlängert. Bitte beachten Sie, dass der Bonus nur einmal bis zur Höhe von € 1.500 steuerfrei ausgezahlt werden kann.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen der Nutzung des Corona-Bonus, an.

 

Quelle: Bundestags-Drucksache  19/28925, S. 13

Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Share Deals zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer zu

Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 dem „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, erschwert.

Im Fokus des Gesetzes stehen missbräuchliche Steuergestaltungen, insbesondere im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen, bei denen bewusst nur bestimmte prozentuale Geschäftsanteile veräußert werden, um die Grundsteuer zu umgehen: In diesen Gestaltungen kaufen Investoren nicht direkt ein Grundstück einschließlich Gebäude, sondern die Anteilsmehrheit eines Unternehmens, die kleiner als 95% sein muss.

Mit dem Ziel solche Share Deals zu reduzieren, senkt der Bundestag die bisherige 95%-Grenze in den Ergänzungstatbeständen des Grundsteuergesetzes auf 90% ab. Zudem wird der Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln von mindestens 90% bei Kapitalgesellschaften eingeführt und verlängert die Haltefristen von fünf auf zehn Jahre. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird auch im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet. Die sogenannte Vorbehaltsfrist wird auf 15 Jahre verlängert.

Damit das Gesetz wie geplant am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann, muss es vom Bundespräsidenten noch unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Quelle: BundesratKompakt 7. Mai 2021

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