Unternehmenskrisen erfolgreich meistern

Die wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit setzen Unternehmen zunehmend unter Druck, was in einer steigenden Anzahl von Insolvenzfällen resultiert. Allein im August 2023 wurden in Deutschland 1.556 Insolvenzverfahren von Unternehmen verschiedenster Branchen registriert.* Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Steigende Finanzierungskosten und Konsumzurückhaltung infolge der gestiegenen Inflation sind die in den Medien häufig genannten Gründe. Doch auch betriebswirtschaftliche und strategische Managemententscheidungen können dazu führen, dass Unternehmen in eine Schieflage gelangen. Was also tun?

Kompetente Hilfe in turbulenten Zeiten

Wenn ein Unternehmen in eine Schieflage gerät, ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend, um die finanzielle Stabilität wiederherzustellen und langfristigen Schaden zu vermeiden. Wir von KHS begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten kompetent und einfühlsam durch schwierige Zeiten. Unsere hoch qualifizierten Expertinnen und Experten verstehen sich als verlässliche Partnerinnen und Partner in Sanierungs- und Restrukturierungsprozessen. Wir unterstützen Gesellschafter, Investoren, Geschäftsführer sowie weitere Stakeholder durch Fachkompetenz, Erfahrung und soziale Fähigkeiten.

“Neben der fachlichen Expertise und der Problemlösungskompetenz sind auch Soft Skills wie Empathie, Einfühlungsvermögen, Integrität, Flexibilität und Diskretion von zentraler Bedeutung. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Entscheidungsträger:innen und den Berater:innen ist essenziell für einen erfolgreichen Weg aus der Krise”, erklärt KHS-Geschäftsführer Matthias Kleinlosen.

Qualifiziertes Experten-Team für erfolgreiche Lösungen

KHS kann auf ein erfahrenes Team von krisenerprobten Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen zurückgreifen, die zusätzlich die Qualifikation „Fachberater:in für Restrukturierung und Unternehmensplanung“ (DStV e.V.) erworben haben. Darüber hinaus arbeitet das KHS-Team mit einem Pool vertrauter, erstklassiger Rechtsanwälte zusammen, um pragmatische und rechtssichere Lösungsansätze zu bieten. Selbstverständlich können bei Bedarf auch andere als die bekannten Partner-Rechtsanwälte in die Projekte einbezogen werden.

Unsere Expertise: 

  • Steuerliche Beratung
  • IDW S6 Sanierungsgutachten
  • Plausibilisierung der Unternehmensplanung von Unternehmen in der Krise, u.a. für Verhandlungen mit Investoren oder Kreditinstituten
  • Unternehmensbewertung
  • Jahresabschlussprüfung von „non going”-concern Unternehmen
  • Rechnungslegung und Bilanzierung in der Krise

Gemeinsam aus der Krise

Wenn auch Sie sich in wirtschaftlich turbulenten Zeiten befinden, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Unser Team steht Ihnen verlässlich und diskret zur Seite und bietet maßgeschneiderte Lösungen für eine erfolgreiche Restrukturierung und Sanierung.

*Quelle: Statista – Anzahl der Insolvenzen in Deutschland

Datenschutz in der Wirtschaftsprüfung: Interview mit Ingo Goblirsch LL.M.

Ingo Goblirsch LL.M. berät und unterstützt seit über 20 Jahren kleine und mittelständische Unternehmen, Kanzleien, Städte und Gemeinden in Sachen Datenschutz und Informationssicherheit. Dabei verfolgt Ingo Goblirsch einen ganz besonderen Ansatz, denn er versteht das Thema Datenschutz als eine Art Dreieck. Ein Dreieck, das sich aus den Bereichen Datenschutzrecht, IT und betrieblichen Prozessen zusammen setzt. Das Ziel ist eine ganzheitliche Datenschutz-Compliance, die sich in der Praxis gut umsetzen lässt und Datenpannen vorbeugt. Wir von KHS vertrauen seit Jahren auf seine Expertise und freuen uns, sein Know-how im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in diesem Interview mit Ihnen teilen zu können.

Warum ist das Thema Datenschutz gerade im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung so wichtig?
Ingo Goblirsch: Wirtschaftsprüfer:innen (WP) und Steuerberater:innen (StB) sind aufgrund ihrer Berufspflichten an eine Verschwiegenheitspflicht gebunden, die sich nicht nur auf sie selbst, sondern auch auf ihre Mitarbeitenden erstreckt. Verletzungen dieser Pflichten können strafrechtliche Konsequenzen haben. Im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen fordern Wirtschaftsprüfer oft umfangreiche Auskünfte, die Einblick in eine Vielzahl von Unternehmensunterlagen gewähren. Dabei werden häufig personenbezogene Daten der Mandant:innen oder Dritter verarbeitet, was datenschutzrechtliche Vorschriften erfordert. Auch Steuerberater:innen haben viele Berührungspunkte mit dem Datenschutz und müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, wie in den (im September 2023 aktualisierten) Hinweisen der Bundessteuerberaterkammer festgelegt.

Was macht ein benannter Datenschutzbeauftragter?
Ingo Goblirsch: Ein benannter Datenschutzbeauftragter hat gesetzliche und individuelle Pflichten. Gesetzlich ist er für die Beratung und Unterstützung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verantwortlich und überwacht deren Einhaltung. Zusätzlich unterstützt er bei der Erstellung von Informationen für Webseiten, führt Schulungen durch, stellt Vorlagen für Verarbeitungsverzeichnisse bereit und hilft im Ernstfall, beispielsweise bei Datenschutzverletzungen. Er muss dabei auch die Frage klären, ob bestimmte Vorfälle meldepflichtig sind und wie das entstandene Risiko für die Betroffenen minimiert werden kann.

Warum ist es ratsam, die Mitarbeitenden regelmäßig in Sachen Datenschutz zu schulen?
Ingo Goblirsch: Mitarbeitende sind entscheidend für die Umsetzung des Datenschutzes, nicht nur der Datenschutzbeauftragte. WP und StB haben täglich mit hochsensiblen Daten zu tun und müssen sicherstellen, dass sie den Datenschutz nicht fahrlässig verletzen. Das Vertrauen der Mandant:innen ist ein wertvolles Gut, das erhalten werden muss. Außerdem ändern sich die Datenschutzanforderungen ständig. Entsprechend ist es für die Mitarbeitenden und das Unternehmen wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben, um Veränderungen in Gesetzen und Vorschriften zu berücksichtigen.

Welche Themen wurden im letzten KHS Datenschutz-Workshop behandelt?
Ingo Goblirsch: Der letzte KHS Datenschutz-Workshop war bereits die zweite Schulungsmaßnahme zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit innerhalb von anderthalb Jahren. Im letzten Workshop wurde das zuvor per Onlineschulung Gelernte vertieft, unter anderem durch Gruppenarbeit. Themen wie das Löschen von Daten und der Umgang mit Auskunftsanfragen wurden behandelt. Des Weiteren wurden typische IT-Angriffe simuliert und der richtige Umgang zur Abwehr dieser Angriffe im Sinne einer „digitalen Selbstverteidigung“ beigebracht. Es ging aber auch um kanzleispezifische Themen wie dem sicheren Datenübertragungswerkzeug „mykhs“ und den Schutz vor Phishing-Mails.

Was sind aktuell die größten Datenschutzrisiken?
Ingo Goblirsch: Die größten Risiken sind Cyberangriffe, Fehlversände von sensiblen Informationen und das Risiko, das Thema Datenschutz nach dem anfänglichen Hype bei der Einführung der DSGVO zu vernachlässigen. Unsichere Datenübermittlung ist ebenfalls ein Risiko, das durch sichere Verschlüsselung minimiert werden kann.

Welche Tools oder Technologien empfehlen Sie, um die Datenschutz-Compliance zu unterstützen?
Ingo Goblirsch: Die Wahl der Tools und Technologien hängt von der Größe des Unternehmens und der Intensität der Datenverarbeitung ab. Kleinere Unternehmen können mit Vorlagen für Verarbeitungsverzeichnisse und Schulungsunterlagen unterstützt werden, während größere Unternehmen (ab 20 Mitarbeitenden) einen benannten Datenschutzbeauftragten und häufig auch eine intensivere und individuelle Beratung benötigen. Die Techniken und Methoden sind ähnlich wie bei klassischer Projektarbeit, erfordern jedoch individuelle Anpassungen. Da gibt es zum Beispiel eine Offene-Punkte-Liste, regelmäßige Termine oder Treffen, und ein Pflichtenheft, deren Einträge einmalig oder laufend bearbeitet werden.

Wie lässt sich die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Anforderungen überwachen?
Ingo Goblirsch: Die Überwachung datenschutzrechtlicher Anforderungen ist eine der Kernaufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Er muss sicherstellen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Geschäftsführung wiederum muss jederzeit nachweisen können, dass das Unternehmen datenschutzkonform handelt. Beides zusammen erfordert eine enge Zusammenarbeit, regelmäßige Treffen und eine gelebte Datenschutz-Kultur.

Vertrauenssache: Neuer Werte-Kodex für Wirtschafts-prüfer:innen

Verschwiegen, integer, gewissenhaft – der Berufsstand des Wirtschaftsprüfers / der Wirtschaftsprüferin ist mit viel Verantwortung verbunden. Nicht nur das Vertrauen von Öffentlichkeit und Geschäftspartner:innen, sondern auch das unserer Mitarbeiter:innen hängt von unserem Verhalten ab. Gleichzeitig bewegen wir uns in einem Spannungsfeld: Unsere Pflicht ist es, sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse unserer Mandant:innen zu handeln. Um dieses Spannungsverhältnis aufzulösen, hat der IDW nun einen Werte-Kodex speziell für Wirtschaftsprüfer:innen entwickelt, dem wir uns gerne verpflichten.  

Der Kodex dient als Leitlinie für vertrauenswürdiges Verhalten und benennt grundlegende Merkmale und Werte, die den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer:innen auszeichnen. Zu den wichtigsten Verhaltensgrundsätzen gehören: 

  • Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung.
  • Wir handeln integer. 
  • Wir entscheiden unabhängig und objektiv.
  • Wir arbeiten sorgfältig und gewissenhaft, mit hoher Fachkompetenz. 
  • Wir nehmen eine kritische Grundhaltung ein. 
  • Wir leisten verantwortungsvolle Steuerberatung. 
  • Wir wahren Verschwiegenheit. 

Darüber hinaus hat der IDW in seinem Kodex entscheidende Grundsätze bei der Führung einer Wirtschaftsprüferpraxis herausgearbeitet: 

  • Wir stellen Menschen in den Mittelpunkt. 
  • Wir sichern die Qualität unserer Leistung. 
  • Wir ermutigen zu ehrlicher Selbstreflexion.
  • Wir gehen internen Konflikten nach und schützen Hinweisgeber. 
  • Wir haben ein faires Vergütungssystem.
  • Wir führen unsere Praxen nachhaltig. 

Wie funktioniert der Werte-Kodex in der Praxis? 
Der Kodex ist als Ergänzung zum eigentlichen Berufseid der Wirtschaftsprüfer:innen, dem deutschen, europäischen und internationalen Recht, der Berufssatzung für WP/vBP sowie  den berufsständischen Standards zu sehen und möchte darüber hinaus Orientierung bieten. 

Während über die Einhaltung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Regeln die Berufsaufsicht wacht, ist die Einhaltung der Kodex-Grundsätze freiwillig. Laut dem IDW soll der Kodex für alle Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfern:innen wie Abschlussprüfungen, sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, Steuerberatung und wirtschaftliche Beratungsleistungen gelten. 

Wir, von der KHS, verpflichten uns diesem Kodex aus voller Überzeugung und handeln entsprechend der oben genannten Werte. Gleichzeitig sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Mitarbeitende regelmäßig über die ethischen Ziele und Verhaltensgrundsätze zu informieren und dafür zu sorgen, dass diese in der Praxis Anwendung finden. 

Auch, wenn die Einhaltung dieser Grundsätze für uns schon lange selbstverständlich ist, begrüßen wir die Ausformulierung dieser Selbstverständlichkeiten. Zum einen, weil der Kodex das eigene Bewusstsein schärft und vor allem für Berufseinsteiger eine gute Orientierung bietet, zum anderen, weil er der Öffentlichkeit und unseren Mandant:innen hilft, Gegebenheiten und Hintergründe besser zu verstehen und Vertrauen in unseren Berufsstand zu entwickeln bzw. zu intensivieren. 

Den vollständigen IDW Werte-Kodex können Sie unter folgendem Link einsehen: Der IDW Wertekodex für Wirtschaftsprüfer*innen

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+49 221 94 88 5-0

offce@khs-wp.de

 

 

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Andreas Kempis

karriere@khs-wp.de

 

 

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