Vertrauenssache: Neuer Werte-Kodex für Wirtschafts-prüfer:innen

Verschwiegen, integer, gewissenhaft – der Berufsstand des Wirtschaftsprüfers / der Wirtschaftsprüferin ist mit viel Verantwortung verbunden. Nicht nur das Vertrauen von Öffentlichkeit und Geschäftspartner:innen, sondern auch das unserer Mitarbeiter:innen hängt von unserem Verhalten ab. Gleichzeitig bewegen wir uns in einem Spannungsfeld: Unsere Pflicht ist es, sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse unserer Mandant:innen zu handeln. Um dieses Spannungsverhältnis aufzulösen, hat der IDW nun einen Werte-Kodex speziell für Wirtschaftsprüfer:innen entwickelt, dem wir uns gerne verpflichten.  

Der Kodex dient als Leitlinie für vertrauenswürdiges Verhalten und benennt grundlegende Merkmale und Werte, die den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer:innen auszeichnen. Zu den wichtigsten Verhaltensgrundsätzen gehören: 

  • Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung.
  • Wir handeln integer. 
  • Wir entscheiden unabhängig und objektiv.
  • Wir arbeiten sorgfältig und gewissenhaft, mit hoher Fachkompetenz. 
  • Wir nehmen eine kritische Grundhaltung ein. 
  • Wir leisten verantwortungsvolle Steuerberatung. 
  • Wir wahren Verschwiegenheit. 

Darüber hinaus hat der IDW in seinem Kodex entscheidende Grundsätze bei der Führung einer Wirtschaftsprüferpraxis herausgearbeitet: 

  • Wir stellen Menschen in den Mittelpunkt. 
  • Wir sichern die Qualität unserer Leistung. 
  • Wir ermutigen zu ehrlicher Selbstreflexion.
  • Wir gehen internen Konflikten nach und schützen Hinweisgeber. 
  • Wir haben ein faires Vergütungssystem.
  • Wir führen unsere Praxen nachhaltig. 

Wie funktioniert der Werte-Kodex in der Praxis? 
Der Kodex ist als Ergänzung zum eigentlichen Berufseid der Wirtschaftsprüfer:innen, dem deutschen, europäischen und internationalen Recht, der Berufssatzung für WP/vBP sowie  den berufsständischen Standards zu sehen und möchte darüber hinaus Orientierung bieten. 

Während über die Einhaltung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Regeln die Berufsaufsicht wacht, ist die Einhaltung der Kodex-Grundsätze freiwillig. Laut dem IDW soll der Kodex für alle Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfern:innen wie Abschlussprüfungen, sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, Steuerberatung und wirtschaftliche Beratungsleistungen gelten. 

Wir, von der KHS, verpflichten uns diesem Kodex aus voller Überzeugung und handeln entsprechend der oben genannten Werte. Gleichzeitig sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Mitarbeitende regelmäßig über die ethischen Ziele und Verhaltensgrundsätze zu informieren und dafür zu sorgen, dass diese in der Praxis Anwendung finden. 

Auch, wenn die Einhaltung dieser Grundsätze für uns schon lange selbstverständlich ist, begrüßen wir die Ausformulierung dieser Selbstverständlichkeiten. Zum einen, weil der Kodex das eigene Bewusstsein schärft und vor allem für Berufseinsteiger eine gute Orientierung bietet, zum anderen, weil er der Öffentlichkeit und unseren Mandant:innen hilft, Gegebenheiten und Hintergründe besser zu verstehen und Vertrauen in unseren Berufsstand zu entwickeln bzw. zu intensivieren. 

Den vollständigen IDW Werte-Kodex können Sie unter folgendem Link einsehen: Der IDW Wertekodex für Wirtschaftsprüfer*innen

Offenlegungspflicht verletzt? So vermeiden Sie teure Bußgelder

Kaufleute, Handelsgesellschaften und bestimmte Unternehmen – insbesondere Kapitalgesellschaften – sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen innerhalb einer bestimmten Frist elektronisch offenzulegen. Geschieht dies nicht oder nicht fristgerecht, drohen Sanktionen. Was Sie beachten müssen, um teure Bußgelder zu vermeiden? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.  

Jahresabschlussunterlagen fristgerecht offenlegen
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt konsequent Ordnungs- und Bußgeldverfahren durch, wenn Unternehmen gegen die Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen verstoßen oder die Jahresabschlüsse bei der Offenlegung inhaltliche Mängel aufweisen. Auch die Einhaltung der vorgegebenen Fristen ist entscheidend. Wichtig zu wissen: Für die Veröffentlichung der erforderlichen Unterlagen haben Unternehmen, gerechnet ab dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres, ein Jahr Zeit. Diese Frist kann nicht verlängert werden, weshalb es wichtig ist, die Fristen zu kennen und entsprechend einzuhalten.

Für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen gelten folgende Fristen und Regelungen:

  • Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, sind der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zu übermitteln.
  • Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre mit einem Beginn vor dem 1. Januar 2022 sind elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.
  • Gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 am 31. Dezember 2022 endet, wird vor dem 11. April 2023 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Damit sollen die  anhaltenden Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie berücksichtigt werden.
  • Die elektronische Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle erfolgt über die Publikationsplattform www.publikations-plattform.de und Bedarf einer vorherigen elektronischen Identifizierung
  • Die Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen beim Bundesamt für Justiz ist nicht möglich und hat keine befreiende Wirkung.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Fristen?
Unternehmen, die ihre Rechnungslegungsunterlagen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig offenlegen, droht ein Ordnungsgeldverfahren. Sollte ein veröffentlichter Jahresabschluss gegen Inhalts- oder Formvorschriften verstoßen, kann das Bundesamt für Justiz außerdem ein Bußgeldverfahren einleiten. Hierbei werden Sie zunächst aufgefordert, innerhalb einer Nachfrist von sechs Wochen den gesetzlichen Einreichungs- und Offenlegungs­pflichten nachzukommen. Dies geschieht unter Androhung eines Ordnungsgelds, das sich auf mindestens 2.500 Euro beläuft und grundsätzlich bis zu 25.000 Euro betragen kann. Gleichzeitig müssen Sie die Kosten des Verfahrens zahlen. Nicht gezahlte Ordnungsgelder, Bußgelder und Verfahrenskosten werden vollstreckt.

Sollten Sie Hilfe bei Ihren Jahresabschlüssen und deren Offenlegung benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?

+49 221 94 88 5-0

offce@khs-wp.de

 

 

Kontakt Bewerbungen

Andreas Kempis

karriere@khs-wp.de

 

 

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