Nachhaltigkeit in der KHS Kanzleipraxis

Immer mehr Unternehmen setzen sich für Nachhaltigkeit und Umweltschutz ein. Auch Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien sollten ihrer Verantwortung gerecht werden und nachhaltige Unternehmensstrukturen etablieren. KHS hat dies bereits vor vielen Jahren erkannt und arbeitet seitdem kontinuierlich an nachhaltigen Lösungen. Im Interview erklärt Partner und Geschäftsführer Matthias Kleinlosen, welche Maßnahmen die Kanzlei ergreift und welche Vorteile eine nachhaltige Unternehmensführung bietet.

Welchen Stellenwert hat Nachhaltigkeit für KHS?
Nachhaltigkeit ist für uns der Grundstein für eine zukunftsorientierte Kanzleientwicklung, weshalb das Thema Nachhaltigkeit ein fester Bestandteil unserer Unternehmensziele ist. Dabei verstehen wir das Thema Corporate Social Responsibility als einen fortlaufenden Prozess, an dem wir kontinuierlich mit unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern arbeiten. 

Wie definiert KHS das Thema Nachhaltigkeit?
Häufig wird der Begriff „Nachhaltigkeit“ auf den ökologischen Aspekt reduziert. Das finde ich etwas zur kurz gedacht. In unserer Kanzlei betrachten wir Nachhaltigkeit aus unterschiedlichen Perspektiven: Wir sehen sowohl die ökologischen als auch die sozialen und ökonomischen Aspekte.

Was bedeutet das konkret in der Umsetzung?
Unser Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck der Kanzlei dauerhaft zu senken. Das möchten wir u.a. durch den Einsatz moderner, also sparsamer, IT-Ausstattung erreichen. Darüber hinaus sind wir dabei, Jobräder zu etablieren. Wir haben unser Büro auf papierlos umgestellt und nutzen Ökostrom. Zusätzlich achten wir auf eine nachhaltige Beschaffung. Außerdem sind wir dran, den Müll- und Wasserverbrauch kontinuierlich zu reduzieren. Indem wir Remote Work anbieten, tragen wir zur Reduzierung von Individualverkehr bei. Geschäftsreisen werden bei uns auf ein Minimum reduziert. Deutschlandweit nutzen wir die Bahn. Unsere Dienstwagen sind aus Überzeugung Hybrid oder Elektrofahrzeuge.

Und wie sieht es mit den sozialen und ökonomischen Aspekten aus?
Wir legen Wert auf ethisches Verhalten, einen respektvollen Umgang sowie auf gegenseitige Wertschätzung und Rücksichtnahme. Profit auf Kosten von Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern lehnen wir strikt ab. Gleichzeitig ist es uns wichtig, etwas zurückzugeben. Wir engagieren uns, u.a. indem wir soziale und kulturelle Vereine durch „pro-bono“ Beratung unterstützen. Was den ökonomischen Aspekt angeht, ist uns ein organisches, nachhaltiges Wachstum sehr wichtig. Gewinnmaximierung um jeden Preis macht aus unserer Sicht wenig Sinn. Vielmehr möchten wir unsere Mandantinnen und Mandanten für das Thema Corporate Social Responsibility sensibilisieren und sie bei der Umsetzung unterstützen

Welche Vorteile bietet eine nachhaltige Unternehmensführung?
Langfristig gesehen erreichen Unternehmen durch die bessere Energieeffizienz (papierloses Arbeiten etc.) eine höhere Rentabilität. Gleichzeitig lässt sich durch eine nachhaltige Unternehmensführung auch der Marktwert sowie das Image steigern. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Mandantinnen und Mandanten einen nachhaltigen Partner zu schätzen wissen. Auch die Mandantenbindung wird dadurch gefördert.  

Welche langfristigen Ziele verfolgt KHS in puncto Nachhaltigkeit?
Wir möchten natürlich den CO2-Fußabdruck der Kanzlei weiter senken. Zudem wollen wir  die beleglosen Prozesse ausweiten, um dadurch die Umwelt zu entlasten. 

 

Die neue Homepage des IDW: Ein Kompass für den Berufsstand

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) präsentiert stolz ihre neue Homepage wirtschaftsprüfer.de , die den Besuchern einen umfassenden Einblick in die Welt der Wirtschaftsprüfer bietet.  Diese Plattform dient als Informationsportal über das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers (m/w/d). Mit einer benutzerfreundlichen Oberfläche und klarer Struktur ermöglicht die Website den Besuchern, sich schnell und einfach über das Berufsbild  zu informieren. Von der klassischen Abschlussprüfung bis hin zur betriebswirtschaftlichen Beratung und Steuer- sowie Rechtsberatung wird ein Wirtschaftsprüfer (m/w/d) aktiv.

Die Homepage reflektiert auch die Weiterentwicklung des Berufsstands, der den technologischen Fortschritt wie Big Data und Künstliche Intelligenz sowie die sich wandelnden Marktbedingungen wie Globalisierung und Nachhaltigkeit nutzt. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt, und die Webseite spiegelt diese Entwicklung widert. Sie zeigt auf, wie Wirtschaftsprüfer eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung von Transparenz, Integrität und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft spielen.

Als KHS schätzen wir die neue Homepage des IDW sehr. Sie bietet uns die Möglichkeit, unsere Fachkompetenz zu präsentieren und junge Menschen für den Beruf des Wirtschaftsprüfers (m/w/d) zu begeistern. Die umfassenden Informationen und die klare Darstellung der vielfältigen Aufgaben und Leistungen von Wirtschaftsprüfern unterstützen uns dabei, potenzielle Kunden und Partner über unsere Expertise zu informieren.

Sehr gerne stehen wir auch als erste Ansprechpartner zu dem spannenden Beruf des Wirtschaftsprüfers (m/w/d) persönlich zur Verfügung. Wir bieten als KHS die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs, eines Praktikums und Unterstützung beim Berufseinstieg. Zögere nicht, uns zu kontaktieren und weitere Informationen zu erhalten Hier geht es zu unseren Benefits und weiteren Informationen.

Kontaktdaten:

Celina Opitz

Tel. +49 (0) 221-9488515
celina.opitz@khs-wp.de

Offenlegungspflicht verletzt? So vermeiden Sie teure Bußgelder

Kaufleute, Handelsgesellschaften und bestimmte Unternehmen – insbesondere Kapitalgesellschaften – sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen innerhalb einer bestimmten Frist elektronisch offenzulegen. Geschieht dies nicht oder nicht fristgerecht, drohen Sanktionen. Was Sie beachten müssen, um teure Bußgelder zu vermeiden? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.  

Jahresabschlussunterlagen fristgerecht offenlegen
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) führt konsequent Ordnungs- und Bußgeldverfahren durch, wenn Unternehmen gegen die Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen verstoßen oder die Jahresabschlüsse bei der Offenlegung inhaltliche Mängel aufweisen. Auch die Einhaltung der vorgegebenen Fristen ist entscheidend. Wichtig zu wissen: Für die Veröffentlichung der erforderlichen Unterlagen haben Unternehmen, gerechnet ab dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres, ein Jahr Zeit. Diese Frist kann nicht verlängert werden, weshalb es wichtig ist, die Fristen zu kennen und entsprechend einzuhalten.

Für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen gelten folgende Fristen und Regelungen:

  • Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, sind der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zu übermitteln.
  • Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre mit einem Beginn vor dem 1. Januar 2022 sind elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.
  • Gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 am 31. Dezember 2022 endet, wird vor dem 11. April 2023 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Damit sollen die  anhaltenden Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie berücksichtigt werden.
  • Die elektronische Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle erfolgt über die Publikationsplattform www.publikations-plattform.de und Bedarf einer vorherigen elektronischen Identifizierung
  • Die Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen beim Bundesamt für Justiz ist nicht möglich und hat keine befreiende Wirkung.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Fristen?
Unternehmen, die ihre Rechnungslegungsunterlagen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig offenlegen, droht ein Ordnungsgeldverfahren. Sollte ein veröffentlichter Jahresabschluss gegen Inhalts- oder Formvorschriften verstoßen, kann das Bundesamt für Justiz außerdem ein Bußgeldverfahren einleiten. Hierbei werden Sie zunächst aufgefordert, innerhalb einer Nachfrist von sechs Wochen den gesetzlichen Einreichungs- und Offenlegungs­pflichten nachzukommen. Dies geschieht unter Androhung eines Ordnungsgelds, das sich auf mindestens 2.500 Euro beläuft und grundsätzlich bis zu 25.000 Euro betragen kann. Gleichzeitig müssen Sie die Kosten des Verfahrens zahlen. Nicht gezahlte Ordnungsgelder, Bußgelder und Verfahrenskosten werden vollstreckt.

Sollten Sie Hilfe bei Ihren Jahresabschlüssen und deren Offenlegung benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?

+49 221 94 88 5-0

offce@khs-wp.de

 

 

Kontakt Bewerbungen

Andreas Kempis

karriere@khs-wp.de

 

 

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